Länder vernachlässigen weiter ihre Pflicht zur Krankenhausfinanzierung

Die Bundesländer kommen nach wie vor ihrer Pflicht zur auskömmlichen Finanzierung der Krankenhaus-Investitionskosten nicht nach. Das ergibt die jüngste von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2020“. Demnach klafft nach wie vor eine Milliardenlücke zwischen den Kosten für notwendige Investitionen in den deutschen Kliniken und ihrer tatsächlichen Finanzierung. Im Berichtsjahr fehlte die Hälfte des notwendigen Geldes, um zum Beispiel in Gebäude, Geräte und Neubeschaffungen zu investieren. Betrug der ermittelte Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser im Jahr 2019 deutlich über sechs Milliarden Euro, haben die Länder davon gerade 3,16 Milliarden getragen. In einigen Bundesländern ist die Fördersumme sogar gesunken. „Die nun schon Jahrzehnte anhaltende drastische Unterfinanzierung bei den Investitionskosten ist maßgeblich für Krankenhausschließungen verantwortlich. Anstelle dieses kalten Strukturwandels durch wirtschaftlichen Ruin muss wieder versorgungsorientierte Krankenhausplanung treten“, sagt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. Zwar ist es erfreulich, dass die Fördersummen nicht mehr sinken, dennoch bedeutet die Summe von 3,16 Milliarden Euro im Vergleich zu 1991 inflationsbereinigt eine beinahe Halbierung der Förderung.

Positiv bewertet die DKG das im Corona-Jahr beschlossene Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Hierbei stellt der Bund rund drei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. „Mit dem Zukunftsprogramm greift der Bund den Ländern bei der Investitionskostenfinanzierung unter die Arme. Es gilt nun, die Kofinanzierung durch die Länder abzusichern und die langfristigen Möglichkeiten solcher Programme zu prüfen, denn die Länder schaffen es offenbar nicht allein, ihren Finanzierungspflichten nachzukommen“, erklärt Gaß. Die Mittel stammen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und dienen vor allem Investitionen in die Digitalisierung der Krankenhäuser. Langfristige Programme des Bundes zur Finanzierung der Investitionskosten schlägt die DKG zudem in ihrem jüngst veröffentlichten Positionspapier zur Bundestagswahl vor.

Die Bestandsaufnahme ist als Anlage beigefügt.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen

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