Klimamilliarde und Wohnraumförderung 2022: Guter erster Schritt

Bund und Länder haben sich laut Medienberichten darauf geeinigt, die Unterstützungsleistungen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung in Höhe von einer Milliarde Euro im Jahr 2022 fortzuführen. Zudem hat Bauministerin Klara Geywitz angekündigt, eine weitere Milliarde für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau auf den Weg zu bringen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Wir begrüßen, dass der Bund seine Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau fortsetzt. Angesichts der Tatsache, dass sich die Zahl der Sozialwohnungen seit 2002 von damals noch rund 2,6 Millionen Wohnungen bis zum Jahr 2021 auf nur noch rund 1,09 Millionen deutlich mehr als halbiert hat, ist hier noch deutlich mehr staatliches Engagement notwendig. Um bezahlbares Wohnen in Deutschland unabhängig vom Geldbeutel für alle Menschen zu ermöglichen, muss die soziale Wohnraumförderung künftig auf insgesamt 5 Milliarden Euro erhöht und diese Summe von den Ländern kofinanziert werden.

Die von Bauministerin Klara Geywitz angekündigte sogenannte Klimamilliarde für den sozialen Wohnungsbau begrüßen wir außerordentlich. Allerdings wurden diese Mittel bereits im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms beschlossen – also bevor entschieden wurde, die Neubauförderung für das Effizienzhaus (EH) 55 ab Februar 2022 einzustellen. Die eine Milliarde Euro wird den Wegfall der EH-55-Förderung nicht kompensieren können. Die EH-55-Förderung für die Erneuerbaren- und Nachhaltigkeitsklasse beträgt maximal 26.250 Euro pro Wohneinheit und wird bei den üblichen Neubaukosten auch ausgeschöpft. Bei 100.000 neuen geförderten Wohnungen fehlen mit dem Wegfall der EH-55-Förderung somit über 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Ein Ausweichen auf die Förderung von EH 40 ist zwar teilweise möglich, aber nicht in der Breite. Außer der Finanzierung und der angestrebten Miethöhe spielen auch weitere Kriterien eine Rolle – zum Beispiel die lokale Verfügbarkeit erneuerbarer Energie, die maximal zulässige Grundstücksausnutzung, die legionellenfreie Warmwasserbereitung im Mehrfamilienhaus und die eingeschränkte Sinnhaftigkeit von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im vermieteten Mehrfamilienhaus.

Um die gigantische Herausforderung rund um sozial verträglichen Klimaschutz wirklich zu lösen, muss die Politik Technologieoffenheit zeigen. Eine breite Palette an innovativen Lösungen sollte ermöglicht werden, beispielsweise Wasserstoff-basierte Konzepte. Die Verminderung des CO2-Ausstoßes muss dabei der Leitmaßstab werden. Hemmnisse für die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Mieterstrom, müssen abgebaut werden. Die Förderpolitik ist nach dem Grundsatz ‚Fördern, was gefordert wird‘ deutlich auszubauen. Statt reiner Verschärfungen von Gebäudeeffizienzvorgaben muss mit Blick auf das jeweilige Wohnquartier der Maßnahmenmix mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zum Einsatz kommen können.“

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