Wichtiger Schritt zur Eindämmung der Epidemie, aber Krankenkassen konterkarieren die Strategie

„Es ist gut, dass die Ministerverordnung die asymptomatische Testung der Mitarbeiter der Kliniken einbezieht und deren Finanzierung sicherstellt“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. „Konsequente Testung im Krankenhaus ist ein zentraler Baustein zur Bekämpfung des Virus in der jetzigen Phase. Damit wird zugleich ein höheres Maß an Sicherheit für die Patienten und die Mitarbeiter geschaffen“, so Baum.

Ebenfalls zu begrüßen ist, dass auch die Labore der Kliniken von den Gesundheitsämtern beauftragt werden können, um Tests durchzuführen. Hinsichtlich der Finanzierung ist nun klargestellt, dass die Kosten durch den Gesundheitsfonds gedeckt werden. „Nicht nachvollziehbar ist allerdings die Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Fehlkonstruktion kann behoben werden, indem eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen in der Verordnung verankert wird“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer.

Allerdings ist der GKV-Spitzenverband gerade dabei, die Strategie der Bundesregierung, durch mehr Tests die Epidemie zu bekämpfen, ad absurdum zu führen. Bei den Verhandlungen über das nunmehr im Gesetz vorgesehene Zusatzentgelt für die Testung von Krankenhauspatienten hat der GKV-Spitzenverband acht Euro vorgeschlagen. Das Ministerium selbst benennt in seiner Rechtsverordnung ca. 51 Euro nur für die Laborkosten. Die absolut inakzeptablen acht Euro müssen als Hinweis gewertet werden, dass die Kassen die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie nicht mittragen. „Der GKV-Spitzenverband sollte sich überlegen, ob er das Mandat des Parlaments an die Selbstverwaltungspartner zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Testung weiterhin verweigert. Die DKG ist grundsätzlich zu Vergütungsregelungen bereit, die Preisdegressionseffekte in diesem Marktsegment fördern. Zum Einstieg müssen den Kliniken aber die Kosten erstattet werden, die sie selbst haben“, forderte Baum.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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