Was heißt hier „Sterbehilfe“?

Das Palliativmedizinische Kolloquium am 10. Oktober steht ganz im Zeichen des 25-jährigen Jubiläums der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Sie feierte im Juli 2019 ihr 25-jähriges Bestehen. Mit ihrem Wirken hat die wissenschaftliche Fachgesellschaft seit ihrer Etablierung auf vielfältige Weise zu einer Verbesserung der Versorgung und Lebensqualität schwerkranker und sterbender Menschen beigetragen.

Professor Martin Bentz, Klinikdirektor der Medizinischen Klinik III, und sein Palliativteam freuen sich, dass sie anlässlich des Jubiläums Professor Gian Domenico Borasio, für einen Vortrag gewinnen konnten. Borasio ist Neurologe und Palliativmediziner. Seit 2011 hat er den einzigen Schweizer Lehrstuhl für Palliativmedizin an der Universität Lausanne inne.

Im Zuge des Vortrags greift der Palliativmediziner bei der Fragestellung, wie man Leiden begegnen kann, den Aspekt Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen heraus. Dabei nimmt er primär eine Begriffsklärung vor und erläutert die Termini „Aktive Sterbehilfe“, „Assistierter Suizid“, „Passive Sterbehilfe“ und „Indirekte Sterbehilfe“. Auch zeigt er die aktuelle Situation in der Schweiz und Oregon auf und beleuchtet die Ausgangslage in Deutschland.

Mit Blick auf die gesellschaftlichen Diskussionen sind Borasio die Aspekte Selbstbestimmung und Fürsorge sehr wichtig. „Selbstbestimmung geschieht in einem komplexen Netz aus sozialen Beziehungen, psychologischen Befindlichkeiten, kulturellen Prägungen und spirituellen beziehungsweise religiösen Überzeugungen“, so der Wissenschaftler. Zentrale Elemente, um Selbstbestimmung zu ermöglichen, sind seiner Einschätzung zufolge Zuhören und Fürsorge: „Das Zuhören ist ein zentraler Aspekt der Fürsorge. Wenn man nicht zuhören kann, kann man auch nicht helfen. Die Medizin der Zukunft wird eine hörende sein, oder sie wird nicht mehr sein.“

Als potentielle Gefahren für die Selbstbestimmung am Ende des Lebens macht Borasio ökonomisch motivierte Übertherapien, unzureichende Pflege sowie eine unzureichende Palliativversorgung aus. Er spricht sich für eine gesetzliche Regelung des ärztlich assistierten Suizids nach dem Modell des US-Bundesstaates Oregon aus und hat hierzu zusammen mit drei Kollegen aus den Bereichen Medizinrecht, Medizinethik und Palliativmedizin einen vielbeachteten Gesetzesvorschlag verfasst, den er im Vortrag erläutern wird.

Das Kolloquium findet am 10. Oktober um 18:30 Uhr im Veranstaltungszentrum von Haus R des Städtischen Klinikums Karlsruhe in der Moltkestraße statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Angesprochen sind alle, die sich professionell mit Palliativmedizin befassen sowie interessierte Laien und Betroffene. Wegen der Baumaßnahmen im Klinikum wird der Zugang über die Franz-Lust-Straße empfohlen.

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