Nach der GEG-Anhörung: IVD sieht „Point of no return“ noch nicht überschritten

„Viele Fragen sind auch nach der heutigen Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz noch nicht geklärt, weil das gesamte Vorhaben komplex ist.“ Das ist der Eindruck, den der stellvertretende Bundesgeschäftsführer des Immobilienverband Deutschland IVD, Dr. Christian Osthus, heute Nachmittag in der Anhörung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages gewonnen hat. 
 
Doch noch sei der „Point of no return“ nicht überschritten. Vielmehr diene eine Sachverständigen-Anhörung ja dazu, für die weitere parlamentarische Beratung eines Gesetzesvorhabens mehr Expertise zu gewinnen und ein Echo der Praktiker zu hören. Um die Erkenntnisse aus der Anhörung in den Fraktionen sachgemäß zu beraten, daraus Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zu formulieren und eine öffentliche Debatte zu ermöglichen, bedarf es mehr als drei Tage Zeit, sagt der stellvertretende IVD-Bundesgeschäftsführer. 
 
„Der Ampelregierung bricht kein Zacken aus der Krone, wenn sie sich ausreichend Zeit nimmt, das neue GEG praxisgerecht und verlässlich auszugestalten. Ein Verzicht auf einen übereilten Beschluss in dieser Woche wäre ein Zeichen der Souveränität und des unbedingten Willens, gut zu regieren, gerade bei einem Vorhaben dieser Tragweite“, so Osthus. 
 
Die Anhörung habe ergeben, dass noch zahlreiche wesentliche Voraussetzungen für die von allen gewünschte gesellschaftliche Akzeptanz und soziale Ausgewogenheit im Gebäudebereich fehlen: 
 
Unklar ist nach wie vor, wie die Förderung des Heizungstauschs aussehen soll. Diese Unklarheit führt zu einer abwartenden Haltung der Eigentümer. Es gibt zwar nun eine Verzahnung mit der Wärmeplanung. Herausgekommen ist aber lediglich eine Fristenregelung, die allen etwas zeitlichen Aufschub gibt. Diese Fristen sind in Ansehung der Herausforderungen viel zu kurz. Bei der Fernwärmeversorgung bleibe offen, wie bei einem Anschluss- und Benutzungszwang der Nutzer vor Preisübertreibungen geschützt werden kann. 
 
Besonders kontrovers wurden die mietrechtlichen Änderungen hinterfragt und erörtert. Das gilt insbesondere für die beabsichtigte Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Modernisierungsmieterhöhung. Diese reicht für Vermieter von kleinen Mehrfamilienhäusern nicht aus, weil die Heizungsanlage in diesen Häusern im Verhältnis zur versorgenden Wohnfläche teurer ist als in sehr großen Mehrfamilienhäusern. Diese Vermieter werden benachteiligt. Wenn man schon eine Kappungsgrenze macht, dann sollte diese erst ab 25 Wohneinheiten gelten. Besser wäre jedoch, auf eine Kappungsgrenze in Euro zu verzichten, da schon in Kürze 50 Cent weniger wert sind. Hier wäre eine Indexierung nötig, auch der bereits bestehenden Kappungsgrenzen von zwei und drei Euro.
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