Tarifrunde 2023: „Forderungen von ver.di bedrohen Händlerinnen und Händler in ihrer Existenz“

Vor dem Auftakt der Tarifverhandlungen fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im baden-württembergischen Einzelhandel ver.di zu einer realistischen Einschätzung der aktuellen Lage des Einzelhandels in Baden-Württemberg auf.

Die Forderungen von ver.di nach 15% mehr Entgelt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einer Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende um 200 € sowie die Verdoppelung der Sozialzulage sind für Händlerinnen und Händler nicht darstellbar. Auch die Forderung nach einer Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen ist für den Handel nicht akzeptabel.

„Wir müssen darauf achten, dass Erhöhungen von den Unternehmen auch gestemmt werden können. Was hier von der Gewerkschaft aufgerufen wird, sprengt allerdings jeden Rahmen. Die Umfeldbedingungen für den Handel sind ungünstig, die Konsumzurückhaltung ist deutlich zu spüren. In Handelsunternehmen muss stetig investiert werden. Bau-, Transport-, Beschaffungs-, Zins- und Energiekosten belasten die Händler indes überdurchschnittlich hoch. Dennoch streben wir danach, unsere Mitarbeiter schnell mit Erhöhungen zu versorgen und weiterhin an die allgemeine Lohnentwicklung angekoppelt zu lassen, soweit das die Ertragslage im Handel hergibt und in der Branche realistisch erwirtschaftet werden kann. Wir brauchen dazu einen konstruktiven Sozialpartner“, sagte Philip Merten, Vorsitzender der Tarifkommission.

„In anderen Tarifbereichen sind zuletzt unter Krisenbedingungen kluge Lösungen entwickelt worden, die dem Handel ebenfalls dienen könnten und die zum allgemeinen Nutzen die Inflation nicht übermäßig stark angeheizt haben. Gearbeitet wurde mit Laufzeitverlängerungen von beispielsweise 24 Monaten, gestaffelten Erhöhungen und vor allem mit der Inflationsausgleichsprämie. Gerade Letztere ist ein wichtiges und von der Politik ausdrücklich empfohlenes Instrument. Außerdem gilt es zu beachten, dass die Tarifpolitik nicht allein verantwortlich ist, die Folgen der drohenden Geldentwertung zu beseitigen. Staatliche Leistungen sind hier ebenfalls mit ins Kalkül zu ziehen“, so Merten weiter.

Der baden-württembergische Einzelhandel hat nach wie vor mit den Folgen der Corona-Pandemie sowie den inflationsbedingten Kostensteigerungen zu kämpfen. So musste der Handel beispielsweise im Januar deutschlandweit ein reales Umsatzminus von 6,9 % zum Vorjahresmonat und damit einhergehenden Kostensteigerungen bei den Händlern selbst hinnehmen. Neben den Energiekosten, die für den Handel teilweise exorbitant gestiegen sind, sind auch die Produktionskosten von Lebensmitteln und anderen Konsumgütern explodiert, was für den Einzelhandel zu höheren Einkaufspreisen führt. Die Preissteigerungen können nicht in vollem Umfang an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden, so dass die Gewinnspanne im Handel weiter gesunken ist, Händlerinnen und Händler also weniger Erträge erzielen können. Auch die Verbraucherstimmung ist noch weit entfernt vom Vorkrisenniveau, so dass zusätzlich zu den erhöhten Kosten eine Konsumzurückhaltung von Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt. Der Preisdruck auf den Einzelhandel kommt also von allen Seiten.

„Angesichts der Rahmenbedingungen sind die Tarifforderungen von ver.di völlig realitätsfern. Der Einzelhandel befindet sich im vierten Krisenjahr am Stück und viele Geschäfte bangen um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Das zeigen mit dramatischer Deutlichkeit die jüngsten Insolvenzen bedeutender bundesweiter Handelsunternehmen. Wir appellieren an die Arbeitnehmer, nun gemeinsam mit den Arbeitgebern an einem Strang zu ziehen und eine pragmatische Lösung zu finden. Nur so kann das wirtschaftliche Überleben und damit einhergehend die Sicherheit der Arbeitsplätze gewährleistet werden. Von der Politik empfohlene Instrumente, wie zum Beispiel die Inflationsausgleichsprämie, sollten genutzt werden, um die Inflation zu bremsen. Die Inflation wird im Übrigen im Forderungszeitraum von ver.di (also zwischen April 2023 und März 2024) im einstelligen Bereich – eher bei im Schnitt ca. 5% liegend – prognostiziert. Die Forderung ist also, selbst wenn man den Inflationsausgleich als tragende Begründung hernehmen wollte, völlig überzogen“, ergänzte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.

Gut zu wissen: Die durch die Einzelhandelstarifverträge erzeugte Kaufkraft (Reallohnentwicklung) liegt ca. 5 % oberhalb des Niveaus von vor 10 Jahren. Selbst die starke Inflation des Jahres 2022 konnte dieses positive Ergebnis nicht ins Negative drehen.

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