Steigende Steuereinnahmen – aber Inflation und steigende Kosten fressen Zugewinne auf

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen erwartet für die Städte und Gemeinden eine Steigerung ihrer Steuereinnahmen um 0,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für den Bund werden Einnahmesteigerungen von 10,1 Prozent erwartet, für die Länder Steigerungen in Höhe von 5,6 Prozent.

Zu den Ergebnissen der heutigen Steuerschätzung sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäfts­führer des Deutschen Städtetages:

„Die Steuereinnahmen entwickeln sich weiterhin stabil – trotz der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist aber: Das prognostizierte Mehr an Steuereinnahmen steht nur auf dem Papier. Der Bund erwartet eine Inflationsrate von 6,1 Prozent für 2022. Gerade in den für Kommunen zentralen Bereichen wie der Bauwirtschaft oder der Energie liegen die Preissteigerungen noch deutlich höher. Die Inflation und steigende Kosten fressen die Zugewinne geradezu auf. Daher sinken real im Jahr 2022 die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden anders als beim Bund.“

Die vorliegende Steuerschätzung birgt zudem deutlich mehr Risiken als Chancen. So ist in der Schätzung beispielsweise nicht berücksichtigt, dass es zu Lieferunterbrechungen beim Erdgas kommen könnte. Auch denkbare weitere Lieferkettenproblematiken aufgrund der Corona-Lage in China sind nicht einkalkuliert.

Zentrale Ergebnisse der Steuerschätzung für die Städte und Gemeinden

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostiziert für die Städte und Gemeinden im Jahr 2022 Steuereinnahmen in Höhe von 127,4 Milliarden Euro und im Jahr 2023 dann 133 Milliarden Euro. Damit werden die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden 2022 um 1,2 Milliarden Euro über dem Vorjahreswert liegen. Für 2022 werden 4,9 Milliarden Euro mehr prognostiziert als bei der letzten Steuerschätzung im November 2021 angenommen.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Steuer der Städte. Ihr Gesamtaufkommen wird 2022 voraussichtlich bei 61 Milliarden Euro liegen. Im Vergleich zum Vorjahr werden in der Summe wenig Veränderungen eintreten.

Weil der Vorjahreswert stark von Nachzahlungen für das Corona-Jahr 2020 geprägt war und diese von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich ausgefallen sind, werden auch die Änderungsraten in den einzelnen Städten sehr unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt: Viele absehbare, aber noch nicht beschlossene Gesetzesänderungen – wie z.B. das Steuerentlastungsgesetz und verfassungsrechtlich zwingende Anhebungen des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer aufgrund der Inflation – sind in der Steuerschätzung nicht berücksichtigt.

Der Deutsche Städtetag wirkt für die Kommunen an der Steuerschätzung mit.

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