Digitaler grüner Pass?

„Ich denke, wir sind an einem Zeitpunkt angelangt, an dem Impfwillige geimpft und nicht nach Hause geschickt werden sollten, weil die Priorisierungsgruppe vorher noch nicht völlig durchgeimpft worden ist. Und was für einen Impfstoff gilt, muss auch für alle anderen gelten. Zudem sollten auch Kinder und Jugendliche bei den Impfungen berücksichtigt werden, weil sich durch eine rasche Durchimpfung auch dieser Altersgruppen ein Sistieren der Pandemie erreichen lässt“, so Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), in der Mai-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblatts.

Ziel müsse sein, eine zuverlässige, kontinuierliche, ausreichende und planbare Belieferung der Fach- und Hausarztpraxen mit allen zugelassenen Corona-Impfstoffen zu gewährleisten. Korrekturbedürftig sei die Regelung, dass der Impfstoff bis zur Kapazitätsgrenze an die Impfzentren ausgeliefert werde und lediglich der darüberhinausgehende Rest an die Arztpraxen.

Auch nach über einem Jahr Pandemie und nach mehr als hundert Tagen Impfkampagne habe uns Corona noch fest im Griff. Und viele fragten sich in diesem Frühjahr, wann Reisen endlich wieder möglich seien. Das Thema rief auch die EU-Kommission auf den Plan. Daher wurde ein Vorschlag über eine „Verordnung über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (digitaler grüner Pass)“, herausgegeben.

Es erfüllt Quitterer jedoch mit Sorge, dass bis heute keine konkreten Ausführungen bezüglich der Ausstellung dieses digitalen grünen Passes existieren. Die Ausstellung des digitalen Impfnachweises soll in den Arztpraxen und Impfzentren auf Wunsch der Patienten erfolgen. „Es ist zu befürchten, dass hier etwas auf uns Ärztinnen und Ärzte zurollt, wenn wir mit dem digitalen Impfpass zu ‚Reisedokument-Ausstellern‘ werden.“ Dieser digitale europäische Immunitätsausweis müsse für alle barrierefrei ausgestaltet sein. Seine Einführung dürfe keinesfalls mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand für die Fach- und Hausarztpraxen verbunden sein und müsse unabhängig von der ambulanten Versorgung über die Praxissoftware ausgestaltet werden.

Mehr zu „Digitaler grüner Pass? “ lesen Sie im Leitartikel der Mai-Ausgabe 2021 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzte­blatt.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: +49 (89) 4147-0
Telefax: +49 (89) 4147-280
http://www.blaek.de

Ansprechpartner:
Dagmar Nedbal
Pressestelle
Telefon: +49 (89) 4147-268
Fax: +49 (89) 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel