Vertreter*innen der Landwirtschaft und des Naturschutzes in Schleswig-Holstein haben sich zusammen mit dem Landesnaturschutzbeauftragten, Prof. Dr. Holger Gerth getroffen, um miteinander und nicht übereinander zu sprechen und um gemeinsame Positionen zu erarbeiten. Das Konzept zur Gemeinwohlprämie des DVL (Deutscher Verband für Landschaftspflege) zur Ausgestaltung der Öko-Regelungen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union wird von den unterzeichnenden Verbänden der Landwirtschaft und des Naturschutzes als Einstieg in eine andere Agrarpolitik begrüßt. Allerdings muss die Ausgestaltung der Gemeinwohlprämie, insbesondere was die Gewichtung des Grünlandes betrifft, nachgebessert werden.
Mit dem Angebot von Maßnahmen zum Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutz in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik können die landwirtschaftlichen Betriebe über die Erbringung von Gemeinwohlleistungen Zahlungen generieren, die zum Betriebseinkommen beitragen. Dafür steht ein Maßnahmenkatalog in den Bereichen „Acker“, „Grünland“, „Sonderkulturen“ und „Hoftorbilanzen“ zur Verfügung, aus dem die Betriebe die für sie passenden Maßnahmen auswählen können. Dazu gehören beispielsweise eine kleinteilige Acker- und Grünlandbewirtschaftung oder der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger. Damit wird der Verantwortung der Landwirtschaft für Klima, Umwelt und Natur Rechnung getragen und den Betrieben die Möglichkeit gegeben, die dafür erforderlichen Maßnahmen freiwillig und betriebsspezifisch umzusetzen. Es wird begrüßt, dass die Zahlungen aus der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik auf diesem Weg effizienter als bisher an die Erzielung von Gemeinwohlleistungen gekoppelt sind.
Gleichwohl sind die Verbände der Ansicht, dass die Gewichtung des Grünlandes, insbesondere was die spezialisierten Grünlandbetriebe betrifft, gestärkt werden muss. Insbesondere das Dauergrünland und die Weidehaltung sind aus ökologischer und gemeinwohlorientierter Sicht von großer Bedeutung. Dauergrünland und Weideviehwirtschaft tragen durch einen besseren Humusaufbau, weniger Nährstoffeinträge sowie eine größere CO2-Bindung im Boden nicht nur maßgeblich zum Schutz der abiotischen Ressourcen wie Boden, Wasser und Klima bei, sondern fördern den Erhalt der biologischen Vielfalt durch einen besseren Schutz der Vögel, Insekten und Flora in unserer Landschaft. Folglich darf das Grünland in der Bewertung nicht hinter der des Ackerbaus zurück stehen. Eine stärkere Förderung der Dauergrünlandflächen sowie der Weideviehwirtschaft sind zudem notwendig. Hier muss in der Ausgestaltung der Gemeinwohlprämie nachgebessert werden!
Fazit:
Die Landwirte in Schleswig-Holstein sind bereit, die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu stärken – auch die Bürger wollen es! Daher ist eine stärkere finanzielle Förderung für die erforderlichen und ausdrücklich gewünschten Maßnahmen, die dem Erhalt der biologischen Vielfalt sowie dem Wasser-, Klima- und Bodenschutz dienen, notwendig!
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