„Betroffenen Unternehmen schnell helfen“

Die Berliner Beschlüsse, die den Lockdown light verlängern und an einigen Stellen noch verschärfen, werden die bereits stark betroffenen Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, der Veranstaltungsbranche oder der Gastronomie vor weitere Herausforderungen stellen. „Wir brauchen deshalb schnelle Hilfe über die gestern endlich freigegebenen Novemberhilfen hinaus, da viele Unternehmen in existenziellen Sorgen sind“, kommentiert Dr. Hubertus Hille, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg: „Die verlängerten Maßnahmen, die das aktuell weiterhin hohe Niveau des Infektionsgeschehens brechen sollen, treffen Branchen und Unternehmen, die in extremer wirtschaftlicher Not sind. Deshalb muss die Unterstützung schneller und unbürokratischer umgesetzt werden. Insbesondere Gastronomie und Einzelhandel machen in der Advents- und Weihnachtszeit die jahreszeitlich höchsten Umsätze, so dass eine finanzielle Kompensation unumgänglich ist.“

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg weist ferner auf ihren Vorschlag einer „evidenzbasierten Strategie" hin: „Die Teile des Wirtschaftslebens, die bisher keine nennenswerten Infektionen verursacht haben, sollten von einem Lockdown verschont bleiben. Es sollten nur jene Teile des Wirtschaftslebens von den politischen Maßnahmen tangiert werden, bei denen auf Basis der Evidenz erkennbar ist, dass von ihnen die Ausbreitung des Virus begünstigt wird. So können wir punktuell und zielgerichtet reagieren“, so Hille.

Die IHK unterstützt den Vorschlag der Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsident(inn)en, dass Unternehmen prüfen sollten, ob sie entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 schließen können. Hille: „Wo das für Unternehmen machbar ist, trägt das zur Entspannung des Infektionsgeschehens bei, so dass wir schnell wieder zur wirtschaftlichen Normalität zurückkehren können und unsere Unternehmen eine Perspektive sehen.“

Die IHK appelliert ferner an die regionalen Banken, mit der Ausweitung von Kontokorrentrahmen Unternehmen mehr Luft zu verschaffen. „Die Unterstützungsmaßnahmen kommen erst mit zeitlicher Verzögerung bei den Unternehmen an, so dass die Banken hier für Liquidität im Unternehmen sorgen können“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die IHK unterstützt den Vorschlag, die Jahressteuererklärung 2019 später einreichen zu können. Rosenstock: „Der Engpass entsteht bei den Steuerberatern, die etwa bei der November- oder den Überbrückungshilfen von vielen Unternehmen als Antragsteller gefordert sind.“

Die IHK steht Unternehmen für Beratungen zu Förderhilfen und Unterstützungsmaßnahmen, zu Liquiditätshilfen, Krediten oder Bürgschaften, zu Überbrückungshilfen, aber auch zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Die telefonische Hotline ist unter 0228 2284 228 zu erreichen. Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen auf den Corona-Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3510 und diversen Unterseiten) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn ein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Michael Pieck
Pressesprecher
Telefon: +49 (228) 2284-130
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: pieck@bonn.ihk.de
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel