Mieterstrom muss wie Eigenverbrauch behandelt werden

Die installierte Leistung der Solarenergie soll sich bis 2030 verdoppeln. Dies geht aus dem geleakten Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz hervor. Aus steuerlichen Gründen kann jedoch ein Großteil der Wohnungsunternehmen keine stromerzeugenden Anlagen bauen und betreiben, weil solche Anlagen den betroffenen Unternehmen erhebliche steuerliche Nachteile bescheren.

„Um Quartierslösungen zu ermöglichen und die lokale Stromversorgung durch Photovoltaikanlagen massiv auszubauen, brauchen wir einen echten Paradigmenwechsel“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Die Grundlage ist durch die neue EU-Richtlinie über die Förderung erneuerbarer Energien bereits gegeben.

„Nun kann Deutschland beweisen, dass es Klimaschutz ernst meint und handeln: Mieterstrom muss wie Eigenverbrauch behandelt werden“, sagt Gedaschko.

Die Wohnungswirtschaft begrüßt die geplante Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Mieterstrom durch die Anhebung der Vergütung, die Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells und die Ansätze zur Verbesserung der aktuellen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung.

Diese Punkte müssen jedoch – neben der Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse – so ergänzt werden, dass PV-Anlagen auf Gebäuden oder in Quartieren einen größeren Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten können. Dazu muss Mieterstrom auch auf Anlagen mit mehr als 100 kWp und Gewerbedächern ermöglicht werden. Mieterstrom muss außerdem quartiersgerecht definiert werden und für Bestände mit mehr als 100 Wohnungen möglich sein.

„Wenn Mieterstrom wie Eigenverbrauch behandelt werden würde und eine Nebenleistung zur Vermietung wäre, wären Mieterstromzuschüsse nicht mehr notwendig, da wir ein funktionierendes Modell hätten. Damit wäre auch das Problem der Gewerbesteuer gelöst“, sagt Gedaschko.

Über den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 82403-0
Telefax: +49 (30) 82403-199
http://www.gdw.de

Ansprechpartner:
Andreas Schichel
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 82403150
Fax: +49 (30) 82403159
E-Mail: schichel@gdw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel