Verabschiedetes Gebäudeenergiegesetz (GEG) – zukunftsweisend, aber zaghaft

Der Bundestag hat endlich das GEG mit den Änderungen im EEG für die Aufhebung des 52 GW PV-Deckels und die umstrittene 1.000 m-Abstandsregelung für Windkraftanlagen von Wohngebäuden verabschiedet. Dem vom BMWi und BMI mit der Einbeziehung von Verbänden und Wissenschaft vorgeschlagene Gesetz muss noch am 03.07.2020 vom Bundesrat zugestimmt werden.

Mit dem neuen Gesetz wurde eine Zusammenführung bestehender Gesetze und Verordnungen und Anforderungen an die Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und deren Ersatzmöglichkeiten in Neu- und Bestandsgebäuden erreicht. Leider fehlt eine konsequente Verpflichtung für die Anwendung von zukunftsweisenden Energiestandards wie KfW 55 oder gar KfW 40 bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Auch schafft eine Innovationsklausel neue Schlupflöcher zur Absenkung der Wärmeschutzanforderungen. Erfahrungsgemäß ist ein höherer Wärmeschutz und/oder die Ersatzmaßnahme hocheffiziente Kraft-Wärme Kopplung und PV-Anlage die effizienteste Kostensenkung in der Gebäudelebenszeit für Mieter und Nutzer.

B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl begrüßt das neue Gesetz, das den vom Verband empfohlenen Verbesserungen für die effiziente und nachhaltige Nutzung von Biomethan in KWK-Anlagen und der Wärmeversorgung von Gebäuden und Quartieren zur gleichzeitigen dezentralen Stromerzeugung und Netzstabilität als Partnerin der erneuerbaren Energien, teilweise gefolgt sei. Mit der Absenkung des Primärenergiefaktors von Biomethan auf 0,5 für Kraft-Wärme-Kopplung kann so eine Dekarbonisierung in gasbetriebenen KWK-Anlagen in der Objekt-, Areal- und Fernwärmeversorgung bei Stadtwerken, Kommunen, Contractoren und anderen Anlagenbetreibern den Weg in eine CO2-arme Wärme- und Stromversorgung bereiten.

„Wir begrüßen auch die Aufhebung des 52 GW PV-Deckels, damit ein verstärkter Zubau von PV-Anlagen auf Gebäuden erfolgt. Leider fehlt im GEG eine vorgeschriebene Nutzung von Photovoltaik auf oder am Gebäude bei einer Dachsanierung oder beim Gebäudeneubau.“ Wie bei allen Gesetzentwürfen könnten durch den Gesetzgebungsprozess vom Referentenentwurf über Verbändeanhörung und Parlamentsausschüsse bis zur Verabschiedung nie alle Seiten berücksichtigt werden, erläutert Stahl. „Daher freuen wir uns als B.KWK darüber, dass endlich ein zukunftsweisendes Gesetz entstanden und bei der nächsten Evaluierung weitere Verbesserungen eingebracht werden können.“

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