Hessisches Ärzteparlament fordert, Personalkosten im Krankenhaus unabhängig vom DRG-System zu vergüten: „Eine gute Versorgung von Patienten im Krankenhaus gelingt nur als multiprofessionelles Team“

Das Parlament der Landesärztekammer Hessen hat heute an den Bundesgesundheitsminister appelliert, die geplante Kombination von Fallpauschalen- und Pflegepersonalkostenvergütung  auf den gesamten Personalbereich im Krankenhaus auszudehnen. Auch die vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen müsse für das ganze Krankenhauspersonal gelten.

Die isolierte Herausnahme von Pflegekosten aus dem DRG-System berge die Gefahr, dass Einsparungen im Personalsektor in der Folge vermehrt in anderen Personalbereichen, auch dem ärztlichen Bereich, erfolgen.

„Eine gute Versorgung der Patienten gelingt jedoch nur als multiprofessionelles Team“, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Erklärung. Daher sei es nicht sinnvoll, den richtigen Weg der Ausgliederung von Personalkosten aus dem DRG-System nur für die Pflege zu gehen.

Die Qualität eines Krankenhauses und der Behandlungsergebnisse hänge auch von der Personalausstattung und der Wertschätzung des Personals ab, unterstrich der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.