Haus & Grund zum Thema „Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Photovoltaik; Mehr Pragmatismus und weniger Scheuklappen

Der schleswig-holsteinische Landtag hat heute über das Thema „Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Photovoltaik“ diskutiert.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Für die Energiewende muss man zunächst umdenken. Das gilt auch für die Denkmalschutzbehörde vor Ort. Hier ist künftig mehr Pragmatismus und weniger Scheuklappe gefragt. Photovoltaik bietet Eigentümern von Denkmälern die Chance, sich mit erneuerbaren Energien zu versorgen und damit beispielsweise eine Wärmepumpe zu betreiben. Niemand – weder der Denkmalschützer noch der Eigentümer – möchte eine schöne Fassade mit Wärmeverbundsystemen zukleben und verschandeln, obwohl das auch zur Energiewende beitragen könnte. Daher sollte bei den Denkmalschutzbehörden eine Kultur des Ermöglichens Einzug halten, Photovoltaik zu erlauben. Dafür bietet die Richtlinie des Landesamtes für Denkmalpflege schon sehr gute Anhaltspunkte. Ich begrüße, dass die schwarz-grüne Koalition diesen Weg weitergehen will.

Ungelöst ist aber bei der Photovoltaik das Thema „Mieterstrom“. Dabei ist das Wording irreführend. Vermieter scheitern nämlich an der überbordenden Bürokratie, wenn sie Strom aus ihrer Photovoltaikanlage an die Mieter weitergeben wollen. Der Vermieter muss ein Gewerbe anmelden, aufwendige Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen und zu guter Letzt kann er mit dem Mieter noch nicht einmal vereinbaren, dass dieser den Strom auch abnehmen muss. Hier erwartet Haus & Grund von der Landesregierung, auf Bundesebene dem zuständigen Wirtschaftsminister Robert Habeck mehr Druck zu machen. Das Potential beim Mieterstrom ist um ein Vielfaches höher als beim Thema Denkmalschutz und Photovoltaik. Dabei wäre die Lösung einfach: Der Vermieter stellt dem Mieter den Stromverbrauch bei den Nebenkosten in Rechnung; fertig!“

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