Flüchtlingsfinanzierung: “Bund und Länder müssen verantwortlich handeln und gemeinsame Lösungen finden“

„Ein Ende der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Flüchtlingsfinanzierung ohne Ergebnis ist ein Trauerspiel. Seit der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler sind mehr als vier Monate verstrichen – und noch immer ist eine Einigung nicht in Sicht. Ohne konstruktive Vorschläge in die nächste MPK mit dem Kanzler zu gehen, wäre eine Farce. Bund und Länder müssen verantwortlich handeln und schnell gemeinsame Lösungen finden. Bis November müssen Ergebnisse stehen, die dann auch dauerhaft gelten. Alles andere wäre inakzeptabel und gesellschaftlich nicht zu vermitteln, angesichts der riesigen Herausforderungen, vor denen wir bei der Integration von Geflüchteten stehen.

Klar ist: Unterm Strich muss mehr Geld für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten bei den Kommunen ankommen als bisher. Da muss der Bund sich endlich bewegen und im Vergleich zu den aktuell angekündigten 1,7 Milliarden Euro noch eine deutliche Schippe drauflegen. Dazu gehört die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft und es muss auch über Mittel für die Integration geredet werden. Wichtig ist, dass am Ende ein atmendes Finanzierungssystem steht, dass sich den Flüchtlingszahlen anpasst, dauerhaft gilt und nicht immer neu verhandelt werden muss. Dass der Bund dazu offenbar bereit ist, ist ein Lichtblick. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit. Wir müssen immer mehr Geflüchtete versorgen, Notunterkünfte schaffen, für zusätzliche Kita- und Schulplätze sorgen. Das sind echte Mammutaufgaben für die kommenden Jahre und Jahrzehnte. Da können wir uns nicht Jahr für Jahr einen langwierigen Verhandlungsmarathon zwischen Bund und Ländern leisten. Integration ist eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft finanziert sein muss.

Wir dürfen außerdem die Menschen aus der Ukraine nicht aus dem Blick verlieren, die bei uns Schutz gesucht haben. Der Bund muss sich auch hier weiter an den Kosten für ihre Integration beteiligen – mindestens im bisherigen Umfang.“

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