Pressestatement im Vorfeld der am 29. Juni 2023 stattfindenden Beratungen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform – Ärztliche Weiterbildung

Im Vorfeld der am 29. Juni 2023 stattfindenden Beratungen von Bund und Ländern zur Krankenhausreform, erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier:

„Die Krankenhausreform krankt an allen Ecken und Enden. Immer wieder werden weitreichende Beschlüsse gefasst, die in keiner Weise mit den Akteuren vor Ort besprochen oder abgestimmt sind – mit Teils unabsehbaren Konsequenzen.

Neuestes Beispiel ist der Vorstoß, die Level-Ii–Krankenhäuser zum wesentlichen Bestandteil der ärztlichen Weiterbildung zu machen. Das hätte zur Folge, dass beispielsweise der stationäre Abschnitt in der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin primär in der stationären Basisversorgung stattfinden würde. Junge Ärztinnen und Ärzte würden weder die Notfallversorgung noch sonstige, spezialisierte Medizin wie beispielsweise die Gynäkologie oder Kardiologie kennenlernen. Das wird weder ihrem zukünftigen Aufgabenbereich gerecht, noch wird es die Attraktivität der Weiterbildung steigern. Die jungen Kolleginnen und Kollegen werden so von einem großen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums systematisch abgeschnitten.

Hinzu kommt: Die Level-Ii-Krankenhäuser sollen zukünftig Ärztinnen und Ärzte weiterbilden, obwohl sie selbst gar nicht ärztlich geleitet sein müssen. Wird dies zur Realität, würde es die Qualität der ärztlichen Weiterbildung um Jahre zurückwerfen.

Die Struktur der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin hat sich bewährt: Neben dem unverzichtbaren, mindestens zweijährigen ambulanten Abschnitt in einer Hausarztpraxis, lernen die Ärztinnen und Ärzte im stationären Abschnitt auch die spezialisierte Medizin kennen. Es wäre absolut fahrlässig, diese Struktur, quasi im Vorbeigehen, über den Haufen zu werfen – offensichtlich ohne die Konsequenzen einmal seriös durchdacht zu haben!
Der Vorstoß mutet noch abenteuerlicher an, wenn man bedenkt, dass die Fragen der ärztlichen Weiterbildung überhaupt nicht in der Kompetenz des Bundes fallen.

Solche Schnellschüsse kommen heraus, wenn ein Mammutprojekt wie die Krankenhausreform nur im stillen Kämmerchen ausgearbeitet wird – ohne die Akteure vor Ort einzubeziehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bund-Länder-Kommission hier noch einmal in sich geht und diesen unausgegorenen Plänen eine klare Absage erteilt.“

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