GdW zur angekündigten Förderung für den Heizungsaustausch und zur Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat Ende vergangener Woche angekündigt, den geplanten Heizungsaustausch im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit einem sozialen Förderprogramm in Milliardenhöhe zu begleiten. Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen soll dabei auf Vermieter und Gewerbe erweitert werden. Weitere Details wurden bislang nicht bekannt gegeben und seien noch innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. Darüber hinaus stellte Habeck den Entwurf einer Photovoltaik-Strategie vor. 

Dazu Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Steuererleichterungen für energetische Sanierungen, die bislang nur für selbstnutzende Eigentümer gelten, auch auf Vermieter ausgeweitet werden sollen. Die Einführung einer Sonderabschreibung für Klimaschutzmaßnahmen wäre der richtige Weg, um Investitionen in diesem Bereich zu unterstützen. Allerdings muss auch eine gleichwertige Lösung für steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften geschaffen werden. Denn diese können die Sonderabschreibung nicht nutzen.

Bei der Photovoltaik-Strategie ist positiv zu bewerten, dass bei Mieterstromprojekten künftig Nutzer mit pauschalen PV-Strommengen versorgt werden können und, dass die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage dann nicht mehr zum Energieversorger wird. Entscheidend ist hier, dass im sehr wahrscheinlichen Fall eines günstigeren Strombezugs dann auch möglichst alle Mieterhaushalte des Gebäudes oder Quartiers Teil des Gemeinschaftsprojekts Mieterstrom sind. Denn nur, wenn alle Beteiligten mitziehen, werden Mieterstromprojekte machbar. Wir präferieren allerdings einen gemeinschaftlichen Eigenverbrauch im Rahmen der Nebenkosten und gehen davon aus, dass deren Ermöglichung noch einmal diskutiert wird. Die bestehenden Regelungen in den Steuergesetzen müssen jetzt weiterentwickelt und Mieterstrom von verbleibenden Hürden befreit werden.“

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