Arbeitszeiterfassung – Unternehmen nicht überfordern

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) lehnt die im Minijobgesetz geplante Neuregelung der Arbeitszeiterfassung ab. Der BDWi befürchtet bürokratische Belastungen vor allem für kleine Unternehmen und einzelne Branchen.

„Wir begrüßen die geplante Anhebung der Minijobgrenze ausdrücklich. Diese ist längst überfällig. Mit der staatlichen Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist sie sogar alternativlos. Unverständlich ist, dass damit zusätzliche Bürokratie für die Betriebe verknüpft wird. Darum sollte die Bundesregierung auf eine Pflicht zur sofortigen digitalen Zeiterfassung im Minijobgesetz verzichten“, fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Die geplante Regelung trifft nicht nur Betriebe, die Minijobber beschäftigen. Sie trifft alle Unternehmen ausgewählter Branchen des Dienstleistungssektors. Es wird nicht damit getan sein, die Arbeitszeiten in eine Excel-Tabelle einzutragen. Denn damit wäre die Anforderung „manipulationssicher“ nicht erfüllt. Viele Unternehmen müssten neue Systeme anschaffen. Das ist nicht verhältnismäßig und in manchen Branchen, die Dienstleistungen beim Kunden im Außeneinsatz erbringen, gar nicht umzusetzen.“, so Heinz.

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