Gleiss Lutz erfolgreich für die Deutsche Telekom: Gericht der Europäischen Union verurteilt Europäische Kommission zu Schadensersatz wegen rechtswidriger Vorenthaltung von Verzugszinsen auf überzahlten Teil einer herabgesetzten Geldbuße

Ein Gleiss Lutz-Team hat die Deutsche Telekom erfolgreich vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Europäische Kommission vertreten und eine Schadensersatzzahlung von 1,75 Millionen Euro erwirkt.

Hintergrund ist ein 2014 von der Europäischen Kommission verhängtes Bußgeld von rund 31 Millionen Euro: Die Deutsche Telekom zahlte im Januar 2015 vorläufig die Geldbuße, erhob aber gleichzeitig Nichtigkeitsklage gegen den Bußgeldbeschluss. Das Gericht gab der Klage im Dezember 2018 teilweise statt und reduzierte das Bußgeld um rund 12 Millionen Euro. Die Europäische Kommission erstattete zwar diesen Betrag, lehnte jedoch die Zahlung von Verzugszinsen für den Zeitraum von der Zahlung der Geldbuße bis zur Rückzahlung des überzahlten Teils ab.

Gegen diesen Beschluss erhob die Deutsche Telekom Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union sowie Klage auf Verurteilung der Europäischen Kommission zur Zahlung von Schadensersatz.

Die Siebte erweiterte Kammer des Gerichts gab mit ihrem Urteil vom 19. Januar 2022 der Nichtigkeits- und Schadensersatzklage ganz überwiegend statt und verurteilte die Europäische Kommission, der Deutschen Telekom den Schaden in Höhe der verweigerten Verzugszinsen auszugleichen.

Das Urteil stärkt die Rechte von Unternehmen, die von der Europäischen Kommission mit Geldbußen belegt werden. Werden diese Geldbußen vom Gericht nach ihrer vorläufiger Zahlung aufgehoben oder herabgesetzt, ist die Kommission grundsätzlich verpflichtet, Verzugszinsen auf den überzahlten Betrag zu zahlen. Die Zinsen dienen nach den Ausführungen des Gerichts der pauschalen Entschädigung für die Vorenthaltung der Nutzung der gezahlten Gelder und sollen die Europäische Kommission dazu anhalten, bei der Verhängung hoher, sofort zu zahlender Geldbußen besondere Vorsicht walten zu lassen.

Das folgende Gleiss Lutz-Team hat für die Deutsche Telekom das Verfahren begleitet: Dr. Christian von Köckritz (Partner, Federführung), Dr. Ulrich Soltész (Partner), Philip Lohs (alle EU-/Kartellrecht, Brüssel), Dr. Petra Linsmeier (Partner, Kartellrecht, München).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnerschaftsgesellschaft
Taunusanlage 11
60329 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 95514-0
Telefax: +49 (69) 95514-198
http://www.gleisslutz.com/

Ansprechpartner:
Andrea Stahl
Marketing Communications Coordinator
Telefon: +49 (30) 800979-250
E-Mail: andrea.stahl@gleisslutz.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel