Der vierte Adventssamstag besiegelt ein Weihnachtsgeschäft, das diesen Namen nicht verdient hat

Auch am vierten Adventssamstag liefen die Geschäfte im Einzelhandel in diesem Jahr laut einer Umfrage des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW) unter Händlerinnen und Händlern mehr als enttäuschend. „Die schlechte Bilanz des vierten Adventssamstags besiegelt ein Weihnachtsgeschäft, das diesen Namen eigentlich gar nicht verdient hat. An keinem der vergangenen Adventssamstage konnten unsere Händlerinnen und Händler nur annähernd die Vorjahresumsätze erwirtschaften“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

Die Umfrage ergab, dass auch der vierte Adventssamstag sowohl in Bezug auf Umsatz als auch in Bezug auf die Kundenfrequenz von mehr als der Hälfte der Händlerinnen und Händler als mangelhaft oder ungenügend bezeichnet wurde.

Im Vergleich zum Weihnachtsgeschäft in den vergangenen beiden Jahren sind dramatische Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist ein Umsatzminus von durchschnittlich 37% zu verzeichnen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr, in dem der Handel in Baden-Württemberg ab dem 16. Dezember schließen mussten und dadurch keinen Umsatz mehr im Ladengeschäft generieren konnte, ist der Umsatz um 20% zurückgegangen.

Auch während den Tagen zwischen den Jahren und in der ersten Woche im Januar erwarten die Händler keine Umsatzsteigerung. Lediglich jeder sechste Händler schaut positiv gestimmt auf die nächsten Wochen.

„Immer wieder neue Verschärfungen der Corona-Regeln haben es quasi unmöglich gemacht, dass ein umsatzstarkes Weihnachtsgeschäft stattfinden kann. Die flächendeckende 2G-Regel im Einzelhandel und die damit verbundenen Kontrollen waren und sind der Todesstoß für große Teile des Einzelhandels. Kundinnen und Kunden bleiben aus, die Umsätze sinken dramatisch. Zahlreiche Händlerinnen und Händler sind finanziell in einer äußerst prekären Lage. Will die Landesregierung die Vielfalt im Einzelhandel und damit verbunden auch die Zukunft unserer Innenstädte retten, so muss sie unverzüglich handeln. Die Umsatzverluste, mit denen der Handel, obwohl er laut RKI kein Treiber des Pandemiegeschehens ist, erneut ein Sonderopfer bringen muss, müssen durch gerechte Ausgleichszahlungen kompensiert werden“, bilanzierte Hagmann.

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