Gesetzliche Unfallversicherung: Über 100.000 Fälle von COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben seit Beginn der Pandemie bis einschließlich August 2021 mehr als 100.000 Fälle von COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Das teilt ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), mit. Hinzu kommen über 10.000 Fälle, in denen eine COVID-19-Erkrankung als Arbeits- oder Schulunfall anerkannt wurde. Die Pandemie beeinflusst damit auch weiterhin das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Laut vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr 2021 gab es deutlich mehr Berufskrankheiten, während Arbeits- und Wegeunfälle unter dem Niveau des Jahres 2019 blieben.

"Diese Zahlen erinnern uns daran, welche Wucht das Coronavirus gerade in den kalten Monaten entfalten kann", kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy die Statistik. Trotz umfassender Schutzmaßnahmen hätten sich viele Menschen bei der Arbeit angesteckt, vor allem im Gesundheitswesen. Bislang fehle es noch an Daten, um die Folgewirkungen abzuschätzen; insbesondere sei noch unklar, wie viele Versicherte an Long-COVID litten. Angesichts der Verbreitung der Deltavariante des Coronavirus SARS-CoV-2 und der bevorstehenden kalten Jahreszeit hat der DGUV-Hauptgeschäftsführer daher eine dringliche Botschaft: „Wenn Sie sich impfen lassen können, aber es noch nicht gemacht haben: Lassen Sie sich impfen!“ Impfangebote seien unter www.hierwirdgeimpft.de zu finden.

Auch wenn Arbeitsplätze nicht der Hauptort für Infektionen sind, eine Rolle spielen sie dennoch. Seit Beginn der Pandemie hat die gesetzliche Unfallversicherung bei 103.244 Versicherten COVID-19 als Berufskrankheit und bei 10.202 Versicherten als Folge eines Arbeits- oder Schulunfalls anerkannt. Mit 78.294 festgestellten berufsbedingten Erkrankungen entfällt der Großteil des Geschehens auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni 2021. Vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind betroffen. Insgesamt starben seit Ausbruch der Pandemie bis Ende August 2021 84 Versicherte infolge einer Erkrankung an COVID-19.

Weniger Arbeits- und Schulunfälle

Die Pandemie hat das Unfallgeschehen bei der Arbeit in der ersten Jahreshälfte 2021 weiter beeinflusst. Laut vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gab es von Januar bis einschließlich Juni 392.847 Arbeitsunfälle und 86.792 Wegeunfälle. Das waren zwar mehr Unfälle als im Vorjahreszeitraum (367.016 beziehungsweise 73.039), aber immer noch deutlich weniger als in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 (432.684 beziehungsweise 91.558).

Im ersten Halbjahr 2021 wurde an 8.127 Versicherte erstmals eine Unfallrente gezahlt. Das waren 608 weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle stieg dagegen um 33 auf 204. Weitere 97 Versicherte starben infolge eines Wegeunfalls – 9 weniger als im Vorjahreszeitraum.

Die für die Schüler-Unfallversicherung zuständigen Unfallkassen verzeichneten insgesamt 185.310 Schulunfälle und 17.129 Schulwegunfälle. Das waren rund 39 Prozent beziehungsweise 36 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020 und rund zwei Drittel weniger Unfälle als im ersten Halbjahr 2019.

"Das Versicherungsgeschehen spiegelt, wie massiv die Pandemie das Arbeitsleben verändert hat", erklärt Hussy. Der Einfluss sei dabei sowohl mittel- als auch unmittelbar. "Mittelbar, weil Kurzarbeit, Homeoffice und Homeschooling die Unfallzahlen haben zurückgehen lassen. Unmittelbar, weil das Berufskrankheiten-Geschehen wegen COVID-19 förmlich explodiert ist."

Hintergrund

Unter dem Hashtag #ImpfenSchützt wirbt die gesetzliche Unfallversicherung bereits seit März dafür, Impfangebote wahrzunehmen – vor allem in den sozialen Medien. Betrieben und Einrichtungen stellt die DGUV in ihrer Publikationsdatenbank Werbeplakate zur Verfügung: www.dguv.de/impfenschuetzt

Weitere Informationen zu COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es unter https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel