Kultur geht nicht ohne die Landschaftsverbände

Gestern hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Landes NRW mit Expertinnen und Experten über den Entwurf eines Kulturgesetzbuches für Nordrhein-Westfalen (KulturGB NW) in der ersten von zwei Anhörungen von Sachverständigen beraten. Damit wird nun bundesweit erstmalig ein eigenes Gesetzbuch auf den Weg gebracht, in dem die für Kunst und Kultur relevanten Regelungen gebündelt sind. Milena Karabaic, LVR-Dezernentin Kultur und Landschaftliche Kulturpflege, erläutert die Möglichkeiten, sieht aber auch Verbesserungspotenzial.

1. Bisher waren die kulturellen Angelegenheiten im Kulturfördergesetz geregelt. Das soll nun durch das Kulturgesetzbuch abgelöst werden. Ist das notwendig?

Es ist nur zu begrüßen, wenn der Stellenwert der Kultur in der Landespolitik gestärkt wird. Das geschieht in dem Entwurf dadurch, dass hier erstmals Bereiche wie Nachhaltigkeit und Diversität aufgegriffen werden. Aber auch andere Felder, die wir als LVR schon länger bearbeiten, werden beschrieben. Hier möchte ich vor allem die Provenienzforschung nennen. Dieses jahrelang gesellschaftlich und kulturpolitisch vernachlässigte Thema hat der LVR initiativ vor einigen Jahren mit einem eigenen Projekt angestoßen, das auf breite Zustimmung sowohl in den Kommunen als auch beim Land gestoßen ist.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Kultur in NRW durch das Engagement Vieler getragen wird und dadurch vielfältig wird. Dies ist eine Stärke, die uns von anderen Bundesländern unterscheidet. Mit diesem Pfund sollte man aber auch wuchern, was in dem vorgelegten Entwurf nicht gelungen ist. Sicher ist es ein ambitioniertes Unterfangen, die vielschichtige und komplexe Infrastruktur der Kultur in NRW in einem Kulturgesetzbuch abzubilden, teilweise wird die Vorlage diesem Anspruch aus unserer Sicht nicht gerecht, da er die Realität nicht adäquat abbildet.

2. Können Sie das konkretisieren?

Die Kommunen und die Landschaftsverbände tragen jährlich über 70 Prozent der Ausgaben für die Kultur. Die beiden Landschaftsverbände investieren alleine 200 Mio Euro und damit fast so viel wie das Land. Landschaftsverbände und Kommunen bilden also das Rückgrat der Kultur im Land. Die Landschaftsverbände erfüllen kompetent und kreativ ihren kulturellen Auftrag gemäß § 5 der Landschaftsverbandordnung. Im Entwurf ist dies nicht entsprechend berücksichtigt. Unpräzise dargestellt ist, wie bzw. ob die Landschaftsverbände und ihre Expertise künftig beteiligt werden. Überhaupt bleibt es, wenn es um Strukturen und Prozesse im konkreten Miteinander geht, sehr im Vagen.

3. Was sind Ihre Erwartungen an ein Kulturgesetzbuch?

Vor allem sollte es ein maßstabsgerechtes Bild zeichnen. Wenn es um die Kultur in NRW geht, kommt man an den Landschaftsverbänden und Kommunen nicht vorbei, schon aufgrund der föderalen Rechtsgrundlage. Allein mit unseren 20 LVR-Museen haben wir jährlich Kontakt zu weit über 1 Mio. Menschen. Unsere Denkmalpflege kümmert sich um 52.000 Denkmäler und die LVR-Archiv-Fachleute beraten über 600 Archive im Rheinland, unser beachtliches Förder- und Beteiligungsnetzwerk ist dicht geknüpft, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie zeigen, dass hier ein hohes Maß an Wissen ist, das Formate und Strukturen braucht, damit ein Austausch zwischen Land, Kommunen und Landschaftsverbänden gelingen kann.

Die Draufsicht auf eine starke, weil kompetente Kulturlandschaft mit den vielen Verbänden, Organisationen, Vereinen aber auch Ehrenamtlichen, hätte dem Gesamtbild gutgetan und letztlich dem Gesetz ein deutliches Profil in Würdigung bestehender Leistungen verliehen.

Über Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. "Qualität für Menschen" ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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