Erfolgreiches Re-Audit-Verfahren an der Universität Münster

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat der Universität Münster für weitere fünf Jahre das Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverhandlungen zugesprochen. Inhaberin des DHV-Gütesiegels ist sie seit dem 15. Juni 2018.

Nach Einschätzung des DHV hat die Universität Münster seit der Vergabe der Auszeichnung die Ausgestaltung von Berufungsverhandlungen und Berufungsverfahren weiter positiv fortentwickelt. Aus Sicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler habe sich die ohnehin gute Verhandlungsatmosphäre nochmals verbessert. Mit der neuen Praxis, jeder Rufinhaberin und jedem Rufinhaber einen Verhandlungstermin bei der Hochschulleitung einzuräumen, sei ein wichtiges Petitum des DHV aus seinem ersten Bericht erfüllt worden. Gleiches gelte für die Stärkung des Tenure Track. Über 25 Prozent der Juniorprofessuren seien inzwischen mit der Zusage verbunden, nach einer erfolgreichen Evaluation zu einer Lebenszeitprofessur zu führen. Die rundum erfolgreiche Berufungspolitik sei auch daran zu erkennen, dass die Universität Münster in 85 Prozent der Fälle die Erstplatzierte oder den Erstplatzierten auf einer Berufungsliste auch tatsächlich gewinnen könne. Die Erfolgsquote bei Bleibeverhandlungen sei mit 80 Prozent ebenfalls überdurchschnittlich und beeindruckend, so der DHV weiter. Dass die Hochschulleitung in den letzten drei Jahren in keinem Fall von der Listenreihung der Fakultät abgewichen sei, zeuge darüber hinaus von hoher Verlässlichkeit und Achtung fakultärer Autonomie.

Zu den größten Stärken der Universität Münster zählen laut DHV weiterhin die guten Ausstattungsangebote sowie die vielfältigen Dual Career-Services und Unterstützungsmaßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Insbesondere der Aufbau einer universitätseigenen Kindertagesstätte sei in diesem Zusammenhang eine sehr erfreuliche und überaus begrüßenswerte Entwicklung.

Lediglich punktuell sieht der DHV noch Verbesserungsbedarf. Obwohl mit der Entwicklung eines Berufungsverfahrens-Leitfadens die Verfahrenstransparenz weiter gesteigert worden sei, könne die gute Informationspolitik für Bewerberinnen und Bewerber durch einen elektronischen Berufungsverfahrensmonitor weiter optimiert werden. Ebenso könne die Rolle der Dekanate als dezentrale Akteure in den Berufungsverhandlungen noch stärker akzentuiert und kommuniziert werden. Zudem ermunterte der DHV die Universität Münster dazu, das motivationsfördernde Potenzial von unbefristeten Leistungsbezügen auch bei Erstberufungen verstärkt auszuschöpfen.

Basis des DHV-Gütesiegels ist ein gewichteter Fragebogen mit 42 Fragen, den der DHV auf Grund seiner Beratungserfahrung in Berufungsverfahren entwickelt hat. Der DHV berät Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ca. 70 Prozent aller Berufungs- und Bleibeverhandlungen in Deutschland. Der Schwerpunkt in der Bewertung liegt dabei jeweils auf Fairness, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit in den Berufungs- und Bleibeverhandlungen. Auch Stellungnahmen der begutachteten Hochschulen fließen in die Bewertung ein. Hinzu kommen Interviews mit an die jeweilige Hochschule berufenen Professorinnen und Professoren zu ihren Erfahrungen im Berufungsverfahren sowie das Erfahrungswissen der DHV-Justitiare.

Neben der Universität Münster haben bislang die RWTH Aachen, die Universität Bremen, die Universität Hannover, die Universität zu Köln, die TU Kaiserslautern, die FernUniversität in Hagen, die Universität Duisburg-Essen, die Universität Siegen, die Universität der Bundeswehr München und die Universität Hohenheim das Re-Audit-Verfahren für das DHV-Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverhandlungen erfolgreich durchlaufen. Weitere Träger des DHV-Gütesiegels sind die TU München, die Universität Bayreuth, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, die Universität Wuppertal und die Universität Mainz. Darüber hinaus ist dem Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt und dem Universitätsklinikum Frankfurt das DHV-Gütesiegel für faire und transparente Berufungsverfahren in der Hochschulmedizin zugesprochen worden.

Weitere Informationen zum DHV-Gütesiegel gibt es unter:
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