Zahnersatz: Festzuschuss und Eigenanteil – was ist das?

.

  • Gesamtkosten für notwendigen Zahnersatz abhängig von Art der Versorgung
  • Gesetzliche Krankenkasse zahlt Festzuschuss zu Zahnersatz
  • Lückenloses Bonusheft und Härtefallregelung können Zuschuss erhöhen
  • Über Festzuschuss hinausgehende Kosten sind Eigenanteil des Patienten

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss zu Zahnersatz. Darauf haben Versicherte Anspruch. Die restlichen Kosten für Zahnersatz tragen gesetzlich Versicherte selber.

„Die Gesamtkosten bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen richten sich danach, welche Behandlung der Versicherte in seinem persönlichen Fall wählt“, erklärt Dr. Erling Burk, Zahnarzt aus Wesel und Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Nordrhein. „Die Kosten für Zahnersatz sind somit immer individuell.“ Die Gesamtkosten setzen sich aus dem sogenannten befundorientierten Festzuschuss der Krankenkasse und dem vom Versicherten zu tragenden Eigenanteil zusammen.

Das zahlt die Krankenkasse – befundbezogener Festzuschuss

Wird bei der Behandlung Zahnersatz notwendig, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einen genau festgelegten Betrag, den befundorientierten Festzuschuss. Der Festzuschuss deckt 60 Prozent der Kosten einer sogenannten Regelversorgung, also einer medizinisch zweckmäßigen und wirtschaftlichen Basisversorgung als Behandlung. Durch ein lückenloses Bonusheft entsteht Anspruch auf einen höheren Zuschuss.

Multimedia-PressemappeUnsere vollständige Pressemappe rund um das Thema „Zahnersatz: Festzuschuss und Eigenanteil – was ist das?" steht Ihnen unter https://www.prodente.de/presse/schwerpunkt/zahnersatz-festzuschuss-und-eigenanteil-was-ist-das.htmlzur Verfügung. Sie haben Zugriff auf zwei Texte, Fotos und Grafiken sowie einen Film zum Thema. 

Über den Initiative proDente e.V.

proDente informiert über gesunde und schöne Zähne. Die Inhalte werden von Fachleuten wissenschaftlich geprüft.

proDente arbeitet für Journalisten, bietet Broschüren an und postet online. Fotos und Filme ergänzen die Informationen.

Zahnärzte, Zahntechniker und Hersteller engagieren sich seit 1998 in der Initiative proDente e. V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Initiative proDente e.V.
Aachener Straße 1053-1055
50858 Köln
Telefon: +49 (221) 17099-740
Telefax: +49 (221) 17099-742
http://www.prodente.de

Ansprechpartner:
Ricarda Wille
PR
Telefon: +49 (221) 17099-740
E-Mail: ricarda.wille@prodente.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel