Corona-Ambulanz Landau

Die Corona-Ambulanz Landau in der Cornichonstraße 4 auf dem Gelände des Vinzentius-Krankenhauses lief seit Dezember 2020 in Kooperation zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße. Da Stadt und Landkreis ihre vereinbarten Kostenanteile nicht übernehmen möchten und dem eigens vorgeschlagenen Vergleich nicht nachkommen, beendet die KV RLP die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung.

„Wir haben auf Bitten der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße dabei unterstützt, die Corona-Ambulanz aufzubauen und am Laufen zu halten. Unsere Mitglieder und ihre Teams sind es, die sich dort mit zusätzlichem Engagement neben dem hohen Arbeitsaufkommen in ihren Praxen um die Versorgung der Patientinnen und Patienten kümmern“, betont der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP Dr. Peter Heinz. „Dass die Stadt und der Landkreis entgegen ihrer Zusage, die Kosten für die Räumlichkeiten zu übernehmen, diese Kosten nun auf uns abwälzen wollen, ist nicht nachvollziehbar.“

Vereinbart war, dass Stadt und Landkreis die Miete für die Behandlungscontainer sowie die Reinigungs- und Stromkosten übernehmen. Die KV RLP war in der Kooperation für die Akquise der Ärztinnen und Ärzte, die Ausstattung der Corona-Ambulanz mit Schutzausrüstung sowie die Auskunft und Informationen für die Patientinnen und Patienten zuständig. Diese Leistungen werden künftig entfallen.

Dr. Volker Thorn, Vorsitzender der ärztlichen Kreisvereinigung Landau-Südliche Weinstraße, und sein Stellvertreter Dr. Albrecht Diehl haben zusammen mit weiteren Kolleginnen und Kollegen viel Herzblut, Zeit und Energie in die Ambulanz gesteckt. Es sei ein gutes Angebot für die Menschen in der Region entstanden. Sie bedauern die Entscheidung der KV RLP, können diese aber nachvollziehen. „Wir sind erstaunt, dass es zu keiner Einigung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und dem Landkreis und der Stadt gekommen ist“, sagt Dr. Thorn und betont: „Die niedergelassene Ärzteschaft des Kreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau wird die Versorgung der COVID-19-Patientinnen und -Patienten durch die bestehenden Corona-Sprechstunden in den Arztpraxen auch nach Schließung der Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Vinzentius-Krankenhauses sicherstellen.“

Genau wie für die Ärztinnen und Ärzte vor Ort steht für die KV RLP die Versorgung der Patientinnen und Patienten an erster Stelle. Daher ist man vom Verhalten der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße überaus enttäuscht. Gerade in einer Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie müsse man zusammenhalten und nicht gegeneinander arbeiten, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Heinz. „Wir sind froh, dass die Ärzteschaft in der Region mit den Corona-Sprechstunden in ihren Praxen auch bei einer Schließung der Ambulanz eine gute Versorgung in und um Landau aufrechterhält. Trotzdem ist es schade, dass auch und gerade in solchen Zeiten das Geld und nicht die Menschen im Mittelpunkt stehen“. Dass die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße nicht zu ihrem Wort stünden und mit den anderen Akteurinnen und Akteuren an einem Strang zögen, sei traurig und nicht nachvollziehbar.

Hier finden Bürgerinnen und Bürger Corona-Anlaufstellen in ihrer Nähe: https://www.kv-rlp.de/396666.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz
Telefon: +49 (6131) 326-326
Telefax: +49 (6131) 326-327
http://www.kv-rlp.de

Ansprechpartner:
Dr. Rainer Saurwein
Telefon: +49 (6131) 326-115
E-Mail: presse@kv-rlp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel