Auf den letzten Metern doch noch Durchschnitts-Abi? Und wie freiwillig sollten die Corona-Tests an Schulen sein?

Durchschnittsabitur, Prüfungen verschieben oder doch ausfallen lassen? Diese Diskussion wurde in der vergangenen Zeit bereits mehrfach geführt. Bei   den G8 Abiturient*innen letzten Sommer und den G9ern dieses Frühjahr kam man zu dem Schluss, die Prüfungen seien unter Hygieneauflagen verantwortbar und durchzuführen – warum die Frage nun, einige Wochen vor den Abiturprüfungen an den G8 und den beruflichen Gymnasien schon wieder im Raum steht, erschließt sich der LSV nicht. “Ich stecke bereits mitten in der Vorbereitung, also der Zug ist abgefahren”, berichtet der Abiturient Justus Schenk. So kurzfristige Entscheidungen und dieses ewige Hin und Her verunsichern viele und sind das Gegenteil der dringend nötigen Planungssicherheit. Außerdem wäre so nicht einmal eine Vergleichbarkeit innerhalb der "Corona Jahrgänge" gegeben – Ganz zu schweigen von Problemen der Anerkennung eines solchen “Notabiturs”. Wer die Prüfungen letzten Sommer und dieses Frühjahr bei den letzten G8-, G9- und BG-Abiturient*innen durchziehen konnte, kann das jetzt auch. Hygienekonzepte sind mittlerweile erprobter und ausgefeilter, Schnelltests in Mengen verfügbar und sollten so eine reibungsfreie Durchführung der Abiturprüfungen ermöglichen. Zusätzlich zu verpflichtenden Tests können Absprachen und thematische Eingrenzungen erfolgen.

Den Schüler*innen, die Chance infektionssicherer Abiturprüfungen zu verwehren ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auch in höchstem Maße unfair.

Da sich in der Vergangenheit nicht alle Schulen daran gehalten haben, möchten wir nochmal eindringlich darauf hinweisen, dass bei den Prüfungen keine Masken getragen werden müssen. Diese Möglichkeit muss den Prüflingen von der Schule gegeben werden. “Sich mehrere Stunden lang mit Maske zu konzentrieren, ist nicht zumutbar – schon gar nicht, wenn das Abitur davon abhängt.”, stellt Susanna Hubo aus dem Vorstand der LSV klar.

Seit dieser Woche soll an den rheinland-pfälzischen Schulen auf freiwilliger Basis getestet werden. In den vergangenen Tagen wurde viel über die Freiwilligkeit dieser Tests diskutiert und auch die LSV RLP spricht sich hiermit für eine Testpflicht für Schüler*innen und sämtliches schulisches Personal aus. “Ich schütz dich und du schützt mich. Aber das funktioniert nicht, wenn sich nicht alle testen lassen und dann unerkannte Corona positive Menschen mit im Unterricht sitzen”, so Colin Haubrich, Landesvorstandsmitglied der LSV RLP. Zwar klingt eine Pflicht immer furchterregend, aber auch die Maskenpflicht wurde zum erfolgreichen Instrument in der Pandemiebekämpfung und funktioniert nur, wenn alle mitmachen. Die Freiheit des Einzelnen endet nun mal dort, wo sie die der anderen beschränkt und dementsprechend ist eine Testpflicht in den Augen der LSV nicht nur vertretbar, sondern unabdingbar. Mittelfristig muss aber eine Lösung zur Durchführung dieser Tests gefunden werden, die nicht auf Kosten der Unterrichtszeiten geht und dennoch korrekte und zuverlässige Ergebnisse liefert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz (LSV RLP)
Kaiserstr. 26-30
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2386-21
Telefax: +49 (6131) 2387-31
http://www.lsvrlp.de

Ansprechpartner:
Eric Grabowski
Landesvorstandsmitglied der Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz
Telefon: +49 (176) 34315447
E-Mail: Eric.Grabowski@lsvrlp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel