GAP Reform: Einkommen stabilisieren – Ausrichtung gestalten!

Die Politik darf die wirtschaftliche Lage der Betriebe nicht aus den Augen verlieren! So lautet die Kernforderung des Vorstandes des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) zur anstehenden Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht. Alle Forderungen hat der RLV-Vorstand heute in einer Entschließung festgehalten.

„Ziel muss es sein, mit den Agrarmitteln auch zukünftig die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe zu stabilisieren und einen signifikanten Beitrag für den Erhalt der bäuerlichen geprägten Agrarstruktur in Nordrhein-Westfalen zu leisten“, fordert der aus den 15 Kreisvorsitzenden bestehende RLV-Vorstand. Es müsse verhindert werden, dass es bei der Umsetzung der GAP zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten komme. Daher sei es erforderlich, dass Vorschriften – etwa für ein Mehr an Umweltleistungen – im europäischen Gleichklang erfolgen. Die Bedingungen sollten so gestaltet werden, dass die Einkommenswirkung gesichert werde und die Umsetzungskosten in Grenzen gehalten würden. Diese Herausforderung gelte es bei den anstehenden Verhandlungen besonders für die rheinische Landwirtschaft im Auge zu halten. „Schließlich ist der betriebliche Aufwand zur Absicherung eines ausreichenden Familieneinkommens aufgrund der vergleichsweise kleinteiligen Agrarstruktur von hoher Intensität geprägt. Daher sind die Kosten für das Erbringen zusätzlicher Umweltleistungen höher als in agrarstrukturell effizienteren Gebieten“, hebt der RLV-Vorstand hervor.

Bezogen auf die Ausgestaltung der einzelnen Prämienelemente der zukünftigen Agrarpolitik fordert der Vorstand des RLV eine verlässliche Auszahlung der Agrarzahlungen am Ende eines Antragsjahres ebenso wie eine frühzeitige Bekanntgabe der Prämienhöhen für die Basiszahlung wie auch für die übrigen Förderkomponenten vor der Antragstellung.

Im Einzelnen richten sich die Forderungen auf folgende Bestandteile der GAP-Reform. Kurz gefasst:

1. Keine weitere Umschichtung der Mittel der 1. in die 2. Säule, gerechte Verteilung der EU-Mittel für die 2. Säule auf alle Bundesländer, Förderung einer Mehrgefahrenversicherung aus der 2. Säule.

2. Zur Stabilisierung der klein- und mittelbäuerlichen Agrarstruktur: 12 % der Mittel für die ersten Hektare.

3. Mittelzuteilung für Eco Schemes auf das europäische Mindestmaß begrenzen, Eco Schemes für intensive Ackerbauregionen umsetzbar gestalten.

4. Keine erneute Einführung von gekoppelten Zahlungen, Förderprogramm für Weidetierhalter.

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