Grünes Licht aus Brüssel

Die Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission bewertet das vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) entwickelte Agrarfördermodell Gemeinwohlprämie positiv und bezeichnet den Ansatz dieses Punktesystems für die europäische Ebene als „wertvoll“. „Ein eindeutiges Signal Richtung Umwelt- und Agrarministerkonferenzen! Deutschland könnte das Modell mit dem Strategieplan sofort umsetzen!“, erklärt Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des DVL.

In einem Brief an den DVL stellt der stellvertretende Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft, Mihail Dumitru, klar: Die Kommission ist „der Ansicht, dass das Punktesystem ausgereift genug ist, um als Konzept für die Ausgestaltung der Öko-Regelungen gemäß Artikel 28 des Vorschlags für eine Verordnung über die Strategiepläne in die neue grüne Architektur der GAP Eingang zu finden“. „Dies bestätigt die Einschätzung des DVL. Das Konzept der Gemeinwohlprämie ist mit den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission vereinbar! Wir begrüßen, dass die Kommission damit den teils irrlichternden Aussagen in Deutschland deutlich widerspricht!“, unterstreicht Metzner. Die Position der Europäischen Kommission (KOM) bestätigt zudem den Beschluss des Europaparlaments zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), künftig über die Öko-Regelungen auch Punktesysteme einzuführen. In den Niederlanden ist dies in Anlehnung an das DVL-Modell konkret vorgesehen.

Einführung der Gemeinwohlprämie jetzt veranlassen!

Die KOM weist unmissverständlich darauf hin, dass die Verantwortung für die Ausgestaltung und Umsetzung der Öko-Regelungen bei den Mitgliedsstaaten liegt und die Vorschläge der Interessenträger in diesen Prozess einzubeziehen sind. Dabei „muss die abschließende Festlegung des Inhalts und der Ziele der Öko-Regelung […] auf den im künftigen GAP-Strategieplan für Deutschland enthaltenen Prioritäten und Zielwerten beruhen“, betont die EU-Kommission. In der aktuellen Bedarfsanalyse des Bundeslandwirtschaftsministeriums, einem zentralen Teil des nationalen Strategieplanes, wurde mit der „Honorierung von Gemeinwohlleistungen“ als Bedarf „mit sehr hoher Relevanz“ Vorsorge getroffen.

„Wir fordern die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts deshalb auf, jetzt unverzüglich konkrete Schritte einzuleiten, um die leistungsorientierte Gemeinwohlprämie in der kommenden Förderperiode einzuführen und auf diesem Wege das bisherige pauschale Fördersystem der GAP spätestens mit Übergang in die darauffolgende Periode endgültig abzulösen!“, betont Metzner.

Die Gemeinwohlprämie wird von vielen Fachleuten als Modell für einen wirklichen Systemwechsel in der Agrarpolitik betrachtet. Zuletzt hat das Thünen-Institut im Auftrage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Vorzüglichkeit des Punktesystems herausgearbeitet, die nun von der Kommission nochmals bestätigt wird.

Maßnahmenvielfalt gewährleistet fairen Wettbewerb

Die KOM weist auch darauf hin, dass die Gemeinwohlprämie nicht wettbewerbsverzerrend ist, solange ihr Maßnahmenpaket für alle Betriebe und Flächenkategorien wie Acker, Grünland oder Dauerkulturen zugänglich bleibt. „Gerade die oft kritisierte Vielfalt von 19 Maßnahmen ist also der Schlüssel dafür, dass die Gemeinwohlprämie im Einklang mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation steht. Unsere Konzeption der Gemeinwohlprämie gewährleistet, dass für alle Landwirtinnen und Landwirte etwas dabei ist!“, erläutert Metzner.

Hintergrund

Das Bewertungs- und Honorierungssystem für gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz und zur Verbesserung der Biodiversität, des Klimas und des Wassers in der Agrarlandschaft (kurz: Gemeinwohlprämie) wurde vom DVL in Schleswig-Holstein aus der Praxis heraus entwickelt. In einem drauffolgenden dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Bundesamtes für Naturschutz wurde mit Landschaftspflegeorganisationen die Übertragbarkeit dieses Ansatzes auf ganz Deutschland untersucht. In dem Vorhaben konnten zudem Wege aufgezeigt werden, wie das Konzept der Gemeinwohlprämie in das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und in den GAP-Vorschlag der EU-Kommission integriert werden kann.

Die Agrarminister*innen und Senator*innen des Bundes und der Länder haben Ende September 2020 im saarländischen Weiskirchen auf Initiative des Freistaates Sachsen beschlossen, bei der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU die Gemeinwohlprämie als Variante der Öko-Regelungen in die nationale Ausgestaltung der GAP aufzunehmen.

Weitere Informationen zur Gemeinwohlprämie stehen auf der Homepage des DVL zum Download https://www.dvl.org/agrarpolitik sowie unter Wikipedia zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)
Promenade 9
91522 Ansbach
Telefon: +49 (981) 1800990
Telefax: +49 (981) 4653-3535
http://www.lpv.de

Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Metzner
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)
Telefon: +49 (981) 4653-3541
Fax: +49 (981) 4653-3550
E-Mail: metzner@lpv.de
Leonhard Mäckler
Telefon: +49 (981) 1800-990
E-Mail: l.maeckler@lpv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel