Forderungen bestätigt: Busbranche begrüßt Verlängerung und Verbesserung der Überbrückungshilfen

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt die heute von Bundesregierung verkündete Verlängerung der Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Fortschreibung des Programms bringt viele wichtige Verbesserungen, die der bdo für die mittelständischen Busunternehmen gefordert hatte. bdo-Präsident Karl Hülsmann sieht in den neuen Maßnahmen „ein wichtiges und notwendiges Zeichen im Kampf gegen die anhaltende Krise in der Busbranche“. „Eine Vielzahl unserer Punkte und Positionen ist in dem neuen Paket enthalten“, fasst Hülsmann zusammen.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat mit großer Zustimmung auf die heute von der Bundesregierung bekanntgegebene Verlängerung der Überbrückungshilfen reagiert. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Verlängerung der Laufzeit, die für die Busbranche dringend notwendig ist. Auch die inhaltliche Ausweitung sowie die Vereinfachung in Hinblick auf den Zugang sind gute Veränderungen.

„In dem heute von der Bundesregierung vorgestellten Paket sind viele wesentliche Forderungen des bdo erfüllt worden. Es werden mehr Unternehmen Zugang erhalten. Für eine längere Zeit. Und mit höheren Fördersummen. Wir sehen in den Maßnahmen daher ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass sie die Rettung mittelständischer Unternehmen weiter mit großer Energie vorantreiben will. Dies ist auch dringend notwendig, da sich die Folgen der Corona-Krise noch sehr lange und sehr stark auf unserer Branche auswirken werden. Mit den verbesserten Rettungsmaßnahmen schützt die Bundesregierung eine gesunde Branche, viele Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft in ganz Deutschland und vor allem auch das klimafreundlichste Verkehrsmittel.“

Bekanntgegeben wurden heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Bundesministerien unter anderem folgende Neuerungen bei den Überbrückungshilfen:

„Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.“

Der bdo und seine Landesverbände werden die Mitgliedsunternehmen zeitnah zu den Antragsmöglichkeiten und Bedingungen informieren.

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Christian Wahl
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: christian.wahl@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel