Überbrückungshilfe kann wirtschaftliche Notlagen bei Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und KMU abpuffern – WFG berät Unternehmen bei der Antragstellung

„Noch bis zum 31. August 2020 können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe beantragen“, so WFG-Prokurist Ingo Trawinski. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG) empfiehlt vor allem Freiberuflern, Solo-Selbständigen, aber auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Antragsberechtigung in diesem Programm mit ihrem Steuerberater, steuerberatenden Anwalt oder Wirtschaftsprüfer jetzt zu prüfen und unterstützt bei der Antragstellung. Insbesondere den häufig stark betroffenen Unternehmen aus dem Eventbereich, dem Hotel- und Gastronomiewesen oder auch Reisebüros kann die Überbrückungshilfe helfen aktuell wirtschaftlich schwierige Phasen zu überstehen.

Im Frühjahr hatte die Landesregierung NRW ein Zuschussprogramm als Soforthilfe aufgelegt, das auch von den Unternehmen im Kreis Borken sehr intensiv in Anspruch genommen worden ist. Mit der Überbrückungshilfe bieten der Bund und die Länder nun finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige sowie gemeinnützige Organisationen. So sind Unternehmen antragsberechtigt, deren Umsätze im April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Bezuschusst werden mit diesem Programm bis zu 80% der nachgewiesenen Fixkosten, wobei der Zuschuss auf maximal 150.000 Euro für drei Monate begrenzt ist.

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