Höherer CO2-Preis weist den Weg aus der Krise

Die Entscheidung der Bundesregierung ist richtig, wichtig und kommt gerade noch zur passenden Zeit. Nach dem krisenbedingten Preisrutsch bei Öl und Erdgas drohten die Nutzung erneuerbarer Energien und Investition in CO2-freie Technologien bei der Wärmeversorgung und in der Mobilität zurückzufallen.

Mit der heute beschlossenen Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes setzt die Bundesregierung die Einigung des Vermittlungsausschusses vom 16. Dezember über einen höheren CO2-Bepreisungspfad und stärkere Entlastung des Strompreises um. Der Einstieg in die CO2-Bepreisung bei 25 €/Tonne ab 2021 liegt zwar noch deutlich unter den CO2-Folgekosten, aber in Verbindung mit dem durchaus nicht unambitionierten Aufstiegspfad auf 55 €/T bis 2025 ist jetzt eine Signalwirkung vorhanden.

„Trotz aller Kritik am Konstrukt des BEHG selbst, werden durch den höheren CO2-Preis tatsächlich erste Signale zur Einsparung von Treibhausgasen gesetzt – die sind notwendig und wegweisend für Investitionen, mit denen sich Wirtschafts- und Klimakrise überwinden lassen,“ erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Eine starke und effektive Klimapolitik braucht krisenfeste Instrumente. Daher sollte sich die Bundesregierung in der bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft zudem nachdrücklich für die Ergänzung des europäischen Emissionshandels um einen CO2-Mindestpreis einsetzen.“

Lesen Sie zur Entlastung der Strompreise den ebenfalls heute veröffentlichten bne-Kommentar zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung: EEG-Umlage senken, ohne EEG zur Beihilfe zu machen

Die Stellungnahme des bne zur Anpassung des BEHG zum Abruf

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