Beschäftigte an den Flughäfen nicht vergessen – gemeinsame Initiative von Flughafenverband ADV und ver.di: Bitte um Unterstützung durch Bund und Länder

Nach dem fast vollständigen Erliegen des Passagierverkehrs an den deutschen Flughäfen sind der Flughafenverband ADV und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in großer Sorge um die Zukunftsfähigkeit von mehr als 180.000 Arbeitsplätzen, davon ca. 40.000 direkt bei den Flughafengesellschaften. Verband und Gewerkschaft ersuchen die Unterstützung durch Bund und Länder.

Flughafenbetreiber bieten gute und sichere Arbeitsplätze – das gilt bis heute und soll auch weiter gelten! Die Covid19-Krise und der Zusammenbruch im Luftverkehr werden an den Flughäfen nicht spurlos vorbeigehen. Arbeitsplätze sind akut gefährdet. Der Flughafenverband ADV und ver.di richten in einer gemeinsamen Initiative einen dringenden Appell an Bund und Länder, ihrer Gesamtverantwortung für den Luftverkehr in Deutschland gerecht zu werden und auch den Flughäfen Unterstützung zu leisten.

„Es herrscht Alarmstufe Rot – ganz gleich, ob Beschäftigte bei den Flughafengesellschaften, bei den Bodenverkehrsdiensten oder in den Catering-Unternehmen, ob in der Flugzeugwartung, in der Logistik oder in Dienstleistungs­unternehmen auf dem Vorfeld rund ums Flugzeug oder im Flughafenterminal – sie alle sind nachhaltig von der Corona-Krise betroffen“, fasst der ADV-Präsident, Dr. Stefan Schulte, die prekäre Situation zusammen. Bereits heute befinden sich ca. 80 Prozent der Beschäftigen an den Flughäfen in Kurzarbeit.

Gleichzeitig kommt den Flughäfen eine zentrale Bedeutung bei der Aufrechterhaltung stabiler Logistik- und Versorgungsketten zu. Es geht um die Luftfracht zur Versorgung mit lebens­wichtigen Gütern. Aber auch um die zunehmenden Krankentransporte und Sonderverkehre, wie z. B. die Einreisen von Erntehelfern. Sowohl Bundes- als auch Landesregierungen legen größten Wert darauf, dass alle Flughäfen betriebsbereit und anfliegbar sind. „Die Corona-Krise hat alle ADV-Flughäfen in eine rapide Talfahrt geführt, und trotzdem stehen die Flughäfen zu ihrer Daseinsvorsorge und gewährleisten einen Flugbetrieb an ihren Standorten. Das verdient eine finanzielle Würdigung und Unterstützung durch die Bundesregierung“, so Dr. Stefan Schulte in seinem Ruf an die Politik.

Mittlerweile sind den Flughäfen über 95 Prozent ihrer Umsätze weggebrochen. Pro Monat fehlen den deutschen Flughäfen 500 Millionen Euro an Einnahmen. Gleichzeitig fallen jeden Monat Vorhaltekosten von 170 Mio. Euro zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft an.

Ein Flugbetrieb ohne Einnahmen lässt sich auf Dauer nicht durchhalten. Die von den Flughäfen eingeleiteten Sparmaßnahmen können den Einnahmerückgang nicht auffangen. Die neuen Regelungen zur Kurzarbeit helfen sehr, den betriebswirtschaftlich notwendigen Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern, greifen aber nur für einen Übergangszeitraum. Eine wirkliche Erholung des Luftverkehrs ist nicht vor 2023 realistisch. Experten weisen zu Recht darauf hin, dass kaum eine Branche länger von den Auswirkungen der Covid19-Krise betroffen sein wird als der Luftverkehr.

„Die Unterstützung der Bundesregierung für die deutschen Airlines ist wichtig und richtig. Aber es kann nicht sein, dass darüber die Flughäfen und ihre Beschäftigten in Vergessenheit geraten und keine Hilfen erhalten. Luftverkehr findet ohne die Infrastruktur am Boden nicht statt. Das betrifft neben den Flughäfen selbst auch viele zehntausend Arbeitsplätze bei unabhängigen Dienstleistern und ausgegliederten Töchtern der Flughäfen. Die Flughafenbetreiber werden alle geeigneten Maßnahmen umsetzen, um die Beschäftigung – soweit vertretbar je nach Verkehrsentwicklung – zu erhalten“, erklärt der ADV-Präsident. 

Konkret fordern der Flughafenverband ADV und ver.di, dass den Flughäfen zumindest die Vorhaltekosten für ihre Betriebsbereitschaft erstattet werden. Zur Deckung der Vorhaltekosten sind die Flughäfen auf kompensatorische Zuwendungen angewiesen. Für eine gesicherte Liquidität müssen die Flughäfen endlich Zugang zu den Sonderkreditprogrammen der KfW und der Länder erhalten.

Über den Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.

Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) – bereits seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng mit den Flughäfen in Österreich, der Schweiz und Ungarn zusammen.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein besonderes Anliegen.

In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die Facharbeit umfasst zudem die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung, Flughafenbetrieb und Flughafeninfrastruktur, vernetzte Verkehrsplanung sowie den Umwelt- und Fluglärmschutz.

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