Schlaglicht Corona: AOK unterstützt das Land bei der Verteilung von Schutzausrüstung

Bedarfsmeldungen werden über das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz entgegengenommen – Verteilung wird von der AOK für die jeweiligen Region übernommen

"Die AOK leistet ihren Beitrag zu Bekämpfung der Corona-Pandemie ab sofort auch über die Weiterleitung von Schutzkleidung, Schutzmasken und Desinfektion für ambulante sowie stationäre pflegerische Einrichtungen", erklärt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse und bietet dem Land damit unbürokratische Hilfe an.

Dazu hat die AOK mit dem Gesundheitsministerium die Vereinbarung getroffen, als Lager- und Ausgabeanlaufstelle in Rheinland-Pfalz zu fungieren und zu diesem Zweck räumliche und personelle Kapazitäten bereit zu stellen.

Die pflegerischen Einrichtungen melden ihren benötigten Bedarf dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium und können anschließend ihren Bedarf an Schutzausrüstung über die AOK in ihrer Region erhalten. Die Vorhaltung in den Räumen der AOK wird dabei stets bedarfsgerecht aufgestockt. Um das neuartige Verfahren schnellstmöglich durchzuführen, geschehen die Abläufe so unbürokratisch wie möglich. Insbesondere die kontaktlose Übergabe des Materials ist dabei wichtig.

"Ich danke der AOK für ihre Hilfsbereitschaft und Unterstützung bei der Verteilung von Schutzausrüstung. Sie leistet damit einen großen Beitrag dazu, dass dringend benötigte Ausrüstung auch bei den Einrichtungen der Pflege ankommt. Diese Art der Zusammenarbeit ist vorbildlich und gerade in der Corona-Krise besonders wertvoll", bekräftigt Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Bedarfsanmeldungen von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten nach Material werden zentral beim Gesundheitsministerium über die E-Mail psa@msagd.rlp.de entgegengenommen.

Nach Bedarfsprüfung gibt das Ministerium die zur Verfügung gestellte Menge an Material gegenüber der jeweiligen Einrichtung mit Hinweis auf Abholort und -zeit frei und informiert die entsprechende AOK Geschäftsstelle. Hier kann anschließend die Abholung erfolgen.

Wichtig: Um einen reibungslosen Ablauf der Verteilung sicherzustellen, ist daher explizit nicht vorgesehen, dass eine unmittelbare Kontaktaufnahme der Einrichtungen mit der AOK vor Ort erfolgt.

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