Erfreuliche Signale bei den Themen nachhaltige Antriebstechnologien und fairer Wettbewerb

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt, dass die Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als nachhaltige Verkehrsteilnehmer, die Bündelungseffekte realisieren und für die Versorgung von Städten und Kommunen unverzichtbar sind, wahrgenommen werden. Ebenso erfreulich ist es, dass sich die Positionen und Forderungen des BIEK beim Thema Fördermaßnahmen für den Umstieg auf emissionsarme bzw. -freie Antriebstechnologien im Koalitionspapier wiederfinden.

Die Luftreinhaltung in Städten ist für die BIEK-Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Anliegen. Mit Lösungen in den Bereichen alternative Antriebstechnologien und innovative Zustellkonzepte – darunter die Zustellung mit Elektro- und Erdgasfahrzeugen sowie E-Lastenfahrrädern – fördern sie kontinuierlich eine nachhaltige Stadtlogistik. Jetzt geht es darum, die Förderbedarfe gemeinsam zu konkretisieren und Fördermaßnahmen effektiv auszugestalten. Gleichzeitig ist aber auch zu bedenken, dass die Umrüstung der Fahrzeugflotten nicht von heute auf morgen funktioniert und angemessene Übergangsfristen unabdingbar sind – nicht zuletzt, weil das verfügbare Angebot an KEP-relevanten Fahrzeugen mit alternativen Antrieben noch unzureichend ist.  

Begrüßenswert ist zudem die Feststellung im Koalitionsvertrag, dass sich die Post- und Paketmärkte im Zuge der Digitalisierung stark verändert haben und daher bestehende Regulierungen überprüft und an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst werden müssen. Die KEP-Branche boomt dank E-Commerce und fortschreitender Globalisierung – längst besteht keine Notwendigkeit mehr, auch Paketdienstleistungen einer Universaldienstverpflichtung zu unterwerfen, denn diese stehen Endkunden von verschiedenen Anbietern flächendeckend und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung. Zielführend ist es vielmehr, den Wettbewerb auf den Paketmärkten zu stärken, insbesondere durch die Beendigung der ungerechtfertigten Privilegierung der Deutschen Post AG.

Eine weitere Grundvoraussetzung für funktionierenden Wettbewerb: Der Bund muss seine Anteile an der Deutschen Post AG (20,9 Prozent) veräußern! Sich selbst tragender Wettbewerb lässt sich auf den Brief- und KEP-Märkten nur dann erreichen, wenn der Staat den Regulierungsrahmen ohne einen Interessenkonflikt gestaltet, der durch seine Anteilseignerschaft bedingt ist. Der Verkaufserlös kann für den effektiven und dringend benötigten Ausbau des Breitbandnetzes genutzt werden – ebenfalls ein bedeutendes Thema im Koalitionsvertrag.

Über BIEK – Bundesverband Paket und Expresslogistik

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2016 Umsätze in Höhe von 18,5 Milliarden Euro und beförderte 3,16 Milliarden Sendungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BIEK – Bundesverband Paket und Expresslogistik
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.biek.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
Fax: +49 (30) 206178-88
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.