Swen Staack, 1. Vorsitzender der DAlzG: „Nachdem die Diskussion über die Inhalte der Pflegereform noch einmal eröffnet wurde, hatten wir Hoffnung, dass es doch noch die dringend erforderlichen Änderungen am Entwurf geben würde. Das Ergebnis ist jedoch in höchstem Maß enttäuschend! Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz werden damit ebenso alleine gelassen wie Menschen mit beginnender Demenz, die auf Unterstützung für ihre Selbstständigkeit im Alltag angewiesen sind. Dass die Kürzungen bei den Zuschlägen für die stationäre Pflege zurückgenommen wurden, ist zu begrüßen. Im Umkehrschluss heißt das aber wiederum, dass die Einsparungen in allererster Linie zulasten der 84 Prozent ambulant versorgten Pflegebedürftigen gehen.“
Die DAlzG begrüßt es, dass die Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige zurückgenommen wurden. Andere wichtige Forderungen wie der Erhalt des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 – zumindest im Sinne des Bestandsschutzes, damit Unterstützungsstrukturen für die Familien weitergeführt werden können, – sowie der Verhinderungspflege als eigenständige und flexibel nutzbare Leistung bleiben jedoch unberücksichtigt.
„Jetzt so gravierend in die Versorgungslandschaft einzugreifen und bestehende Angebotsstrukturen damit zu zerstören ist völlig unverhältnismäßig, wenn heute schon klar ist, dass im nächsten Jahr ein neues Gesetz, eine neue Reform auf den Weg gebracht werden soll“, so Staack. „Die Zeit bis zu einer umfassenden und gut durchdachten strukturellen Reform der Pflegeversicherung ließe sich durch die Rückzahlung des Corona-Darlehens durch den Bund und aus Mitteln des Pflegevorsorgefonds problemlos überbrücken, ohne jetzt Tatsachen zu schaffen, die später schwer zurückzunehmen sind!“
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