Eine kommunale Wärmeplanung zeigt, wie eine Kommune ihre Wärmeversorgung langfristig klimafreundlich und zuverlässig gestalten kann. Dabei wird das gesamte Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet betrachtet. Untersucht wird, welche Heizsysteme, Wärmenetze und erneuerbaren Energiequellen künftig geeignet sein könnten. Grundlage ist das deutsche Wärmeplanungsgesetz (2023), das im Zusammenhang mit internationalen Klimazielen (unter anderem dem Pariser Klimaschutzabkommen) und dem deutschen Klimaschutzgesetz steht. Ziel ist eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien bis 2045. Die Planung wird regelmäßig überprüft und mindestens alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Die kommunale Wärmeplanung umfasst vier Schritte – eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs, eine Potenzialanalyse zu erneuerbaren Energiequellen (zum Beispiel Solarthermie, Geothermie, Abwärme), die Entwicklung von Zielszenarien mit Aufzeigen von verschiedenen Wärmeversorgungsgebiete sowie eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Handlungsmaßnahmen.
Für die Analyse werden öffentliche Quellen, Daten der Netzbetreiber sowie der Schornsteinfeger genutzt. Durch die Zusammenfassung der Daten sind keine Rückschlüsse auf einzelne Gebäude möglich.
Anschließend wird ein Zielszenario entwickelt. Dabei wird untersucht, welche Gebiete für Wärmenetze, Wärmepumpen oder Maßnahmen zur Energieeinsparung geeignet sein könnten. Aus den Ergebnissen werden in einer Umsetzungsstrategie konkrete Maßnahmen abgeleitet, etwa der Ausbau von Wärmenetzen, Gebäudesanierungen oder Beratungsangebote. Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
Während der Planung werden die Bürgerinnen und Bürger, politische Gremien, Netzbetreiber, Unternehmen und weitere Akteure informiert und beteiligt. Die Bevölkerung kann Fragen stellen und Stellungnahmen abgeben.
Die kommunale Wärmeplanung selbst ändert nichts an bestehenden gesetzlichen Regelungen oder Fristen. Sie begründet keine Verbindlichkeiten oder Garantien, sondern zeigt strategische Perspektiven auf – etwa ob ein Gebiet künftig eher für ein Wärmenetz oder für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen infrage kommt. Der Wärmeplan dient als Orientierung und verpflichtet nicht automatisch zum Anschluss an ein Wärmenetz oder zum Einbau einer bestimmten Heizung.
Als mögliche Versorgungsoptionen wurden Wärmepumpen und Wärmenetze vorgestellt. Welche Lösung geeignet ist, hängt von den örtlichen Bedingungen und den verfügbaren Energiequellen ab.
Viele Kommunen befinden sich derzeit mitten in der kommunalen Wärmeplanung. Dabei arbeiten sie meist mit externen Dienstleistern zusammen, an den sie die Leistungen im Rahmen einer Ausschreibung vergeben haben. Florian Appelt appellierte an die Teilnehmer, sich über den Prozess zu informieren und sich aktiv daran zu beteiligen.
Weitere Informationen und Antworten auf Fragen zur kommunalen Wärmeplanung erhalten Interessierte bei den Wärme-Experten der OVAG unter www.ovag.de/kommunale-waermeplanung.
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