Krankenkassenbeitrag GKV: Zusatzbeitrag bestimmt die Beitragshöhe
Tatsächlich wissen viele Versicherte immer noch nicht, dass der Zusatzbeitrag der Krankenkasse die Stellschraube ist, um den Krankenkassenbeitrag mitunter deutlich zu senken. Denn es steht ihnen frei, zu einer Kasse zu wechseln, die günstiger ist.
Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen?
Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen alle einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Diesen Betrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 7,3 Prozent. Zusätzlich kann jede Kasse seit 2015 einen individuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise der Rentenversicherungsträger und Rentner je zur Hälfte. Freiwillig versicherte Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner zahlen den Beitrag komplett alleine. Familienversicherte Mitglieder der GKV müssen keinen Zusatzbeitrag bezahlen. Für den Verbraucher ist dieser flexible Anteil am Beitragssatz auch eine Chance, denn es gibt Kassen, die einen höheren und solche, die einen niedrigeren Beitragssatz verlangen. Ein Krankenkassenwechsel kann somit eine echte Kostenersparnis bringen.
Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2026
Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, bestimmt jede Kasse selbst. Im Jahr 2026 wird der Zusatzbeitrag aber bei vielen Kassen steigen, denn die Kassen wirtschaften im Defizit. Im Jahr 2025 lag der Zusatzbeitrag im Durchschnitt bei 2,5 Prozent. Im Jahr 2026 steigt er um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 lag er noch bei 1,3 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz 2026 erhöht sich auf durchschnittlich 17,5 Prozent vom Bruttoeinkommen (14,6 Prozent + 2,9 Prozent).
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist aber nur eine statistische Größe. Einzelne Kassen werden sogar noch deutlich über der 2,9-Prozent-Marke liegen, andere darunter. Genau aus dieser Differenz ergibt sich das Sparpotenzial, das in einem Kassenwechsel liegt.
Hinweis: Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie im Jahr 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr). Das heißt, nur bis zu diesem Bruttoentgelt werden Beiträge fällig – der Anteil des Monatsgehalts, der darüber hinausgeht, wird nicht berücksichtigt
Verwendete Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/krankenkassen-erhoehen-die-beitraege.html
Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsgemessungsgrenzen-2386514
GKV-Spitzenverband: https://www.gkv-spitzenverband.de/
Verband der Ersatzkassen (vdek): https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2025-06/durchschnittlicher-zusatzbeitrag-2026.html
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): https://www.pkv.de/
Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zusatzbeitrag-der-krankenkasse-sonderkuendigung-und-wechsel-moeglich-10581
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