Dies hat eine Begehung der Landesverbandes West (DGUV) ergeben. Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie Prof. Dr. med. Sven Lendemans erklärt im Interview, was das VAV für die Klinik, vor allem aber auch für die Patienten in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bedeutet.
Können Sie kurz erklären, was das VAV beinhaltet und was es bedeutet?
Prof. Lendemans: Das Verletzungsartenverfahren ist ein spezielles Zulassungsverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Es legt fest, welche Krankenhäuser berechtigt sind, Schwerstverletzte mit komplexen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu behandeln. Im November 2025 hat die DGUV im Krupp in Rüttenscheid und Steele überprüft, inwieweit wir die Anforderungen und Pflichten hinsichtlich einer optimalen Versorgung von Arbeitsunfallpatienten erfüllen. Mit Erfolg: Unser BG-Standort in Rüttenscheid wurde bestätigt und wir sind stolz darauf, dass auch unserem Standort in Steele das VAV ab Januar 2026 zugeteilt wird. Unser Team der Orthopädie und Unfallchirurgie, die Mitarbeitenden der OP-Einheit, der Radiologie, des Qualitätsmanagements, der Notaufnahme, des Arbeitsschutzes, der Medizintechnik und der Hygiene hat die Prüfer vollständig überzeugt.
Welche Voraussetzungen muss Ihre Klinik erfüllen, um am VAV teilnehmen zu dürfen?
Prof. Lendemans: Die Klinik muss bestimmte personelle, strukturelle und technische Anforderungen nachweisen. Dazu gehören unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Fachärzten verschiedener Disziplinen – insbesondere Unfallchirurgie, Neurochirurgie und Radiologie –, eine moderne Intensivmedizin sowie interdisziplinäre Behandlungsabläufe. Außerdem wird ein strukturiertes Qualitätsmanagement verlangt, das regelmäßig alles überprüft. Während der Begehung werden alle Bereiche besichtigt, die der Verletzte während seines Aufenthaltes in der Klinik durchläuft. Vom Hubschrauber-Landeplatz über die zentrale Notaufnahme bis hin zum Operationsbereich werden alle Stationen evaluiert. Auch ist es essenziell, einen Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaft im Haus zu haben.
Ist die medizintechnische Ausstattung ebenfalls ein Kriterium für die Teilnahme am VAV?
Prof. Lendemans: Ja, auf jeden Fall. Um am VAV beteiligt zu werden, muss eine moderne Medizintechnik vorgewiesen werden. Dazu gehört unter anderem ein MRT- und ein CT-Gerät vor Ort. An beiden Standorten haben wir Geräte der neuesten Generation.
Was bedeutet die Teilnahme am VAV konkret für Ihre Klinik und Ihr Team?
Prof. Lendemans: Die Beteiligung am VAV bestätigt uns einen hohen Qualitätsstandard und gleichzeitig eine große Verantwortung. Wir müssen jederzeit sicherstellen, dass die geforderten Standards eingehalten werden und Patienten mit schweren Verletzungen sofort und umfassend versorgt werden können. Für unser Team ist das an beiden Standorten eine Bestätigung der engagierten Arbeit, die hier tagtäglich geleistet wird.
Welche Vorteile hat die Teilnahme am VAV für die Patientinnen und Patienten?
Prof. Lendemans: Bei uns steht ein interdisziplinäres Team bereit, das von der Akutversorgung über die Operation bis hin zur Rehabilitation eng zusammenarbeitet. Durch unsere Beteiligung am VAV wird bestätigt, dass wir auf die Behandlung Schwerletzter spezialisiert sind und somit eine exzellente Behandlung sichergestellt wird. Nicht nur für den berufsgenossenschaftlich versicherten Patienten, sondern auch für alle anderen Patienten bedeutet dies ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit rund um die Uhr.
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