Seit 2015 dürfen ortsfremde Kennzeichen nach einem Umzug auch am neuen Wohnort weiterverwendet werden. Dass AC-AB dadurch zu einem Exportschlager wurde, kann das zuständige NRW-Verkehrsministerium aber nicht bestätigen: Von einem „Exportschlager“ oder „Kennzeichentourismus“ sei nicht auszugehen, heißt es auf Anfrage von auto motor und sport.
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen Zeichen auf Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Ob das der Fall ist, kann der Bund-Länder-Fachausschuss „Fahrzeugzulassung“ festlegen. Für Schleheider trifft das bei AC-AB zu, der zuständige Ausschuss könne hier „ein gutes Signal setzen“ – zumal „führende Politiker“ immer wieder betonen würden, „wie sehr sie die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen wertschätzen“. Doch das in diesem Ausschuss vertretene grün geführte NRW-Verkehrsministerium sieht „derzeit keinen weiteren Regelungsbedarf für Kennzeichen-Kombinationen in Aachen“, so eine Sprecherin. Man werde den „Umgang damit“ aber weiter beobachten.
Auch der für die Polizei zuständige NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) reagiert zurückhaltend: „Polizistinnen und Polizisten, aber auch Rettungskräfte oder andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst sehen sich immer wieder mit Gewalt konfrontiert. Besonders bei der Polizei sind Provokationen nahezu an der Tagesordnung“, so der Minister zu auto motor und sport. Oft würden die gewählten Worte an der Schwelle zur Strafbarkeit kratzen, „sodass auch keine juristischen Sanktionen möglich sind“. Für Nummernschilder gelte das auch. Ob AC-AB aus seiner Sicht gegen die guten Sitten verstößt, ließ Reul offen.
Redakteur: Claudius Maintz
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