Wer in Betrieb und der Berufsschule richtig gut ist, darf früher zur Gesellenprüfung

Gute Leistungen sind immer eine Belohnung wert. Azubis im Handwerk können sich damit sogar eine Ausbildungsverkürzung erarbeiten. „Wer richtig gut ist, darf seine Prüfung unter gewissen Voraussetzungen früher absolvieren“, informiert das Team der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Konkret bedeutet dies im aktuellen Fall, dass Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 1. April 2024 und dem 30. September 2024 endet, bei überdurchschnittlichen Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung beantragen können. Erforderlich ist dafür ein Notendurchschnitt von besser als 2,49 in den prüfungsrelevanten Fächern in der Berufsschule. „Darüber hinaus müssen aber auch die betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen“, heißt es. Dem Antrag müsse daher zusätzlich zum aktuellen Berufsschulzeugnis auch ein Leistungszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes beigefügt sein.

Anträge für die Sommerprüfung können noch bis zum 1. März 2024 bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald eingereicht werden. Rückfragen zum Thema sowie Anfragen für Formulare sind an die Ausbildungsberatung der Kammer zu stellen per E-Mail an ausbildungsberatung@hwk-mannheim.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Marina Litterscheidt
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: marina.litterscheidt@hwk-mannheim.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel