eForms jetzt verpflichtend im Oberschwellenbereich

Standardisierte Bekanntmachungsdokumente, die sogenannten eForms, sind seit dem 25. Oktober für EU-weite Ausschreibungen verpflichtend.

Seit dem 25. Oktober können öffentliche Auftraggeber in Deutschland ihre Projekte nur noch im Format eForms-DE über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an die europäische Ausschreibungsplattform Tenders Electronic Daily (TED) übermitteln. Die eForms harmonisieren dabei die oberschwelligen Vergabeverfahren in den EU-Ländern.

Sie sind so auch ein Schritt nach vorne in der Digitalisierung der Verwaltung. Bisher waren PDF-basierte Formulare verwendet worden. Für Frank Schmitz vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesinnenministeriums sind die neuen Eingabestandards ein wichtiger Schritt hin zu einem transparenten Beschaffungsprozess. Sie seien Grundlage für eine verlässliche Auswertung der Daten. Das ebne den Weg für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung – „als Unterstützer für die effiziente Entscheidungsfindung ebenso wie für repetitive Aufgaben.“

Rechtlich basieren die eForms auf den Durchführungsverordnungen (EU) 2019/1780 und (EU) 2022/2303 der Europäischen Kommission. Für die Umsetzung wurde in Deutschland die Vergabeverordnung (VGV) geändert.

Quellen

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