Nach Urteil des Bundessozialgerichts: Hausärzteverband Baden-Württemberg fordert praktikable Lösung zur Sicherung des Notdienstes

Mit einem Einzelfallurteil hat das Bundessozialgericht heute entschieden, dass für Poolärzt:innen, die Notdienste von Vertragsärzt:innen übernehmen, eine abhängige Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht besteht. Infolgedessen hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) angekündigt, dass ab morgen (25.10.2023) Poolärzt:innen keine Dienste mehr übernehmen können. Der Hausärzteverband Baden-Württemberg warnt vor gravierenden Auswirkungen auf die Versorgung und fordert eine Reform des Bereitschaftsdienstes, um Zusatzbelastungen der ambulanten Versorgung zu vermeiden.

Die freiwillige und freiberufliche Basis, auf der Poolärzt:innen bisher Notdienste, zu denen alle niedergelassenen Ärzt:innen verpflichtet sind, übernommen haben, ist nach Einschätzung des Bundessozialgerichts sozialversicherungspflichtig. Die KVBW hat bereits angekündigt, in diesem Fall die „Notbremse“ zu ziehen und die Poolärzt:innen aus dem Notdienst zu entlassen. Die Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, warnt vor einer Verschlechterung der Versorgung: „Das Urteil des Bundessozialgerichts wird die ambulante Versorgung grundlegend verändern und das nicht zum Besseren. Bereits heute sind fast 1.100 Arztsitze Baden-Württemberg unbesetzt, davon 927 Hausarztsitze. Der Druck in den Praxen ist also groß. Die Möglichkeit, Bereitschaftsdienste an Poolärzt:innen abzugeben, ist eine wichtige und unkomplizierte Entlastung, die nun wegbricht und es ist zu erwarten, dass viele Ärzt:innen vorzeitig aus der Versorgung ausscheiden werden und die Niederlassung für angestellte Ärzt:innen unattraktiver wird.“ Auch für Praxen mit mehreren angestellten Ärzt:innen führe das Urteil zu einer zusätzlichen Belastung, da die niedergelassenen Praxisinhaber:innen zusätzlich die Notdienste der Angestellten übernehmen müssen.

So weit dürfe man es jetzt nicht kommen lassen, betont die Vorsitzende Dr. Susanne Bublitz: „In der aktuellen Situation können wir uns keine zusätzliche Belastung der Praxen leisten. Wir fordern die KVBW auf, die Notbremse zeitlich zu begrenzen und ein System zu erarbeiten, das eine rechtssichere Vertretung des Bereitschaftsdiensts ermöglicht und diesen auch für niedergelassene Ärzt:innen attraktiver macht.“ Hierzu brauche es eine grundlegende Reform. Diese werden die Vertreter:innen des Hausärzteverbands Baden-Württemberg in der heute einberufenen Vertreterversammlung der KVBW einfordern. Des Weiteren fordert der Verband die Politik auf, zeitnah den gesetzlichen Rahmen so zu gestalteten, dass eine für Niedergelassene praktikable Lösung für Dienstvertretungen gefunden werden kann.

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Der Hausärzteverband Baden-Württemberg ist einer von 18 Landesverbänden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Er vertritt die Interessen von über 4.300 Hausärztinnen und Hausärzten in Baden-Württemberg gegenüber der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und den Landesministerien. Alle Aktivitäten des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg sind auf der Website des Landesverbandes (hausarzt-bw.de) ersichtlich.

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