RheinLand Unfallversicherung zahlt 30.000 Euro nach Fingeramputation

Die RheinLand Unfallversicherung zahlt einem Versicherungsnehmer nach dessen Fingeramputation einen Betrag i.H.v. € 30.000,00, nachdem sie zuvor die Zahlung verweigert hatte.

Unser Mandant hatte mit der RheinLand Versicherungs-AG eine private
Unfallversicherung abgeschlossen. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft verletzte sich im Jahr 2019 an seiner Hand mit einer Kreissäge. In der akutmedizinischen Behandlung mussten mehrere Finger amputiert werden.

Rücktritt, Anfechtung und Kündigung durch RheinLand Versicherung

Der Versicherungsnehmer beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Unfallversicherung. Die RheinLand Versicherung erkannte zwar erst einen Teil des Anspruches an, meldete sich dann aber fast 3 Jahre später bei ihrem Versicherungsnehmer, erklärte den Rücktritt, die Anfechtung und die Kündigung des Versicherungsvertrages, begründete dies mit einer vorgeblichen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen und forderte die geleistete Zahlung wieder zurück. Was genau unser Mandant, der sich keiner Schuld bewusst war, aber falsch gemacht haben soll, erläuterte die Versicherung nicht.

Hilfe bei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Daher wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Anspruch bestand und daher die Rückforderung unzulässig war.  Er forderte die Versicherung daher zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Versicherungsfalles auf und begründete den Anspruch.

Anerkenntnis durch RheinLand Versicherung

Nach zweieinhalb Monaten Bedenkzeit erklärte die RheinLand Versicherung ohne weitere Diskussion das Anerkenntnis und leistete eine weitere Zahlung i.H.v. € 25.000,00.

„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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