Ideen für Innovationen besser nutzen!

Bessere Verwertung von Ideen durch Technologiemärkte – Geringe Beteiligung deutscher Unternehmen am Technologiehandel – Schwierigkeiten bei der Identifikation geeigneter Handelspartner – Funktionsfähigkeit von Technologiemärkten durch bessere Rahmenbedingungen stärken

Das neue Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) wurde heute an Bundeskanzler Olaf Scholz übergeben. Es befasst sich auch mit Technologiemärkten, also mit Märkten, auf denen technologisches Wissen in Form von Rechten zum Schutz geistigen Eigentums (sogenannte IP-Rechte) wie z.B. Patenten gehandelt wird.

Bessere Verwertung von Ideen durch Technologiemärkte

„Technologiemärkte”, so Prof. Dr. Carolin Häussler von der Universität Passau und Mitglied der Expertenkommission, „können erheblichen ökonomischen und gesellschaftlichen Nutzen schaffen. Denn sie bieten die Möglichkeit, das von einem Unternehmen entwickelte Wissen mit den komplementären Kompetenzen und Ressourcen eines anderen Unternehmens zusammenzubringen, das dieses Wissen besser in die Anwendung bringen kann als der bisherige Eigentümer. Diese Möglichkeit, eine neu entwickelte Technologie nicht mehr selbst am Markt platzieren zu müssen, aber dennoch von ihrer Entwicklung zu profitieren, gibt den Unternehmen zusätzliche Anreize, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Technologiemärkte begünstigen somit eine effizientere Arbeitsteilung im Innovationsprozess“.

Der Bezug von IP-Rechten über Technologiemärkte kann erheblich zum Innovationserfolg eines Unternehmens beitragen. „So weisen innovative Unternehmen, die IP-Rechte über Technologiemärkte bezogen haben, einen um 4,5 Prozentpunkte höheren Umsatzanteil mit Produktinnovationen auf als vergleichbare Unternehmen ohne solche IP-Rechte“, erklärt Prof. Dr. Irene Bertschek vom ZEW Mannheim und stellvertretende Vorsitzende der Expertenkommission. Wie wichtig Technologiemärkte sind, zeigt sich zudem daran, dass gemäß einer repräsentativen Erhebung 63,6 Prozent der deutschen Unternehmen, bei denen der fehlende Zugang zu IP-Rechten Innovationen hemmte, auf Innovationen verzichteten. Kein anderes Innovationshemmnis wurde häufiger als Grund für den Verzicht auf Innovationen genannt.

Geringe Beteiligung deutscher Unternehmen am Technologiehandel

Trotz der vielen Vorteile, die Technologiemärkte bieten, liegt die Beteiligung deutscher Unternehmen auf solchen Märkten zum Teil deutlich hinter der Beteiligung von Unternehmen anderer Länder zurück. Als „besonders kritisch“ erachtet die EFI laut Irene Bertschek, dass „die Übertragungen von am Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Patenten – auch im Verhältnis zu den Anmeldungen – in den letzten zwei Jahrzehnten stark zurückgegangen sind“. Gerade in Anbetracht der aktuellen großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel und demografische Entwicklung gilt es, dieses brachliegende Potenzial ungenutzter Patente zu heben.

Schwierigkeiten bei der Identifikation geeigneter Handelspartner

Die Funktionsfähigkeit von Technologiemärkten wird in der Praxis jedoch durch eine Reihe von Hemmnissen eingeschränkt. „So ist es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auf Technologiemärkten oftmals schwierig, geeignete Handelspartner zu finden oder den Wert von IP-Rechten verlässlich einzuschätzen“, erklärt Prof. Dr. Uwe Cantner von der Universität Jena und Vorsitzender der Expertenkommission. Denn bei IPRechten geht es häufig um sehr komplexe Technologien, über die das Unternehmen, das seine IP-Rechte verkaufen will, besser Bescheid weiß als ein potenzieller Käufer. Hinzu kommt mangelndes Vertrauen in die Technologiemärkte, dass sie sichere und faire Transaktionen gewährleisten können.

Funktionsfähigkeit von Technologiemärkten durch bessere Rahmenbedingungen stärken

Um die Beteiligung am Technologiehandel und die Funktionsfähigkeit von Technologiemärkten zu erhöhen, sind geeignete Rahmenbedingungen sowie gezielte Anreize der öffentlichen Hand notwendig. „Hierzu fordert die EFI die Weiterentwicklung der Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts und des Europäischen Patentamts zu forcieren, beispielsweise mit Hilfe von Verfahren der künstlichen Intelligenz, um so relevante patentgeschützte Technologien und Handelspartner besser matchen zu können“, so Irene Bertschek. Durch eine Verknüpfung dieser bei den Patentämtern bestehenden Datenbanken mit weiteren Daten könnten Informationen zu Übertragungen von IP-Rechten effizient gebündelt und nutzerfreundlich bereitgestellt werden. Hierzu bietet sich beispielsweise die in der Start-up-Strategie vorgesehene Deal-Datenbank an, in der Übertragungen von IP-Rechten dokumentiert werden sollen. Daneben ist es dringend geboten, „stärkere, auch finanzielle, Anreize zu setzen, Eigentumsübertragungen zentral und zügig dem Deutschen Patent- und Markenamt zu melden, um die Informationsbasis zu Technologiemärkten für potenzielle Nachfrager zu verbessern“, betont Carolin Häussler.

„Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten bei Aktivitäten auf Technologiemärkten unterstützt werden“, so Uwe Cantner. Hierzu fordert die EFI, bestehende Initiativen zur Förderung der Patentierung und Verwertung von Erfindungen wie etwa das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“, fortzuführen und auszuweiten sowie die Ausarbeitung von Standardverträgen für die Übertragung von IP-Rechten weiter voranzutreiben.

Flankierend zu diesen Maßnahmen empfiehlt die EFI, bestehende Verwertungsstrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, insbesondere Technologietransfer und Patentverwertung, weiter zu professionalisieren sowie unternehmerischer und wettbewerblicher auszurichten.

 

Über Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI)

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) mit Sitz in Berlin leistet seit 2008 wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt jährlich ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die Perspektiven des Forschungsund Innovationsstandorts Deutschland zu bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI)
Pariser Platz 6
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 322982564
Telefax: +49 (30) 322982569
http://www.e-fi.de

Ansprechpartner:
Dr. Helge Dauchert
EFI-Geschäftsstelle
Telefon: +49 (30) 322982-562
E-Mail: helge.dauchert@e-fi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel