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Körperliche Einschränkungen können den Alltag extrem belasten. Und nicht immer sind die eigenen vier Wände darauf ausgelegt. Insbesondere Treppen machen Betroffenen das Leben zu Hause schwer. Ein Treppenlift könnte nicht nur Wege im eigenen Zuhause erleichtern, sondern einen unfreiwilligen Umzug vermeiden. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Kunden nun sogar ein Widerrufsrecht beim Kauf eines Treppenlifts. Die ARAG Experten informieren über das verbraucherfreundliche Urteil und geben einen Überblick über Möglichkeiten und Kosten eines Einbaus.

Das Urteil
Der Einbau eines Treppenlifts ist meist sehr kostspielig, da es sich in der Regel um Maßanfertigungen handelt. Wer es sich nach Abschluss des Kaufvertrages nachträglich anders überlegte, hatte bisher schlechte Karten. Der Grund ist ein kleiner, feiner Unterschied in der Rechtsnatur des Vertrages: Die Hersteller gingen bisher davon aus, dass es sich um einen sogenannten Werklieferungsvertrag handelt, weil es sich bei Treppenliften in der Regel um eine individuell angepasste Maßanfertigung handelt. Und dieser sieht – im Unterschied zu Werkverträgen – kein 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Doch die Richter des BGH haben anders entschieden: Bei der Bestellung eines Kurventreppenlifts, bei dem die Laufschienen individuell angepasst werden, handele es sich um einen Werkvertrag. Den Kunden stünde daher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Zudem müssen Hersteller Kunden über dieses Recht informieren (Az.: I ZR 96/20). Gleichzeitig können Hersteller sich vor finanziellem Verlust schützen, indem sie erst nach Ende der Widerrufsfrist mit der Produktion beginnen.

Welcher Lift ist der Richtige?
Mittlerweile ist das Angebot für Treppenlifte sehr breit gefächert und Lifte können auch individuell angefertigt werden. Generell gibt es drei Typen von Treppenliften. Der Üblichste ist der Sitzlift, der sich besonders für gehbehinderte oder ältere Menschen eignet. Für Rollstuhlfahrer wäre der Plattformlift interessanter. Zudem gibt es noch den Hublift, der nur für geringe Höhenunterschiede anwendbar ist. Treppenlifte sind an beinahe jeder Treppe problemlos einbaubar. Deshalb ist auch die Montage eines gebrauchten Treppenlifts kein Problem, den man über private Anbieter oder Fachhändler erstehen kann. Die ARAG Experten raten allerdings zur Vorsicht bei privaten Käufen: Sind die Preise deutlich günstiger als marktüblich oder werden mehrere Lifte von derselben Person angeboten, könnte das ein Anzeichen für ein unseriöses Angebot sein.

Treppenlifte mieten
Im Falle einer krankheitsbedingten Rehabilitation haben Betroffene die Möglichkeit, den Treppenlift bei Fachhändlern zu mieten und nur für eine begrenzte Zeit einzubauen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei vielen Anbietern die Mietdauer mindestens 24 Monate betragen muss.

Kosten
Die Preise richten sich natürlich stark nach dem verlangten Service. Als Orientierungswert lässt sich aber sagen, dass der Einbau eines neuen Treppenlifts bei etwa 4.500 Euro startet, wenn die Treppe gerade ist, und bei einer Spindeltreppe mindestens 9.500 Euro anfallen. Bei gebrauchten Liften kann man mit Preisen ab etwa 3.500 Euro für gerade und 7.500 Euro für kurvige Treppen rechnen.

Zuschüsse
Sowohl bei gekauften als auch bei gemieteten Treppenliften können Förderungen beantragt werden. Die meisten Fachhändler bieten sogar eine zusätzliche Beratung zu den passenden Zuschüssen an. Für eine Antragstellung muss beachtet werden, dass die Förderung vor dem Einbau und mit Beilage eines Kostenvoranschlags beantragt werden muss.

Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, die bereits seit zwei Jahren bei ihrer Pflegekasse versichert sind, können mit einer Förderung von bis zu 4.000 Euro rechnen. Sobald bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neue Fördermittel zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden zur Verfügung stehen, können Betroffene auf dem Onlineportal der KfW einen Antrag stellen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben darf.

Treppenlift für Mieter
Nach Auskunft der ARAG Experten haben auch Mieter einen Anspruch auf einen Treppenlift. Der Vermieter muss den nachträglichen Einbau im Treppenhaus dulden, wenn der Mieter aufgrund körperlicher Einschränkung ohne fremde Hilfe ansonsten keinen Zugang mehr zu seiner Wohnung hat. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass nicht nur die Einbau-, sondern auch die Rückbaukosten vom Mieter getragen werden müssen. Zudem darf der Vermieter eine Kaution erheben, falls durch den Ein- oder Ausbau Schäden an seiner Immobilie entstehen.

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