Wenn das Geld nicht reicht…

Die Preise explodieren, die Weihnachtsgeschenke für die Familie sind entgegen aller Vorsätze doch etwas üppiger ausgefallen als geplant und im Januar wollen viele Versicherungen und andere jährlich anfallende Zahlungen bedient werden. Wenn jetzt noch die Waschmaschine oder das Familienauto streikt, ist der Dispo bei der Bank schnell am Limit. Was man tun kann und vor allem, was man dringend lassen sollte, wenn es finanziell eng wird, sagen ARAG Experten.

Staatliche Hilfe bei der Miete
Auf keinen Fall darf bei Miete und Energie eingespart werden. Mietschulden können dazu führen, dass man vor die Tür gesetzt wird. Und zwar bereits nach zwei Monaten Mietrückstand. Der Tipp der ARAG Experten: Wer die Miete oder seine Nebenkosten nicht mehr vollständig bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Wohngeld bei seiner Gemeinde zu beantragen. Auch Immobilienbesitzern, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, steht dieser Weg offen. Der Anspruch auf Wohngeld kann auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner überprüft werden. Seit Anfang Januar steht das Wohngeld deutlich mehr Menschen zur Verfügung. Darüber hinaus kann ein Gespräch mit dem Vermieter helfen, einen Weg zu finden, die Miete z. B. für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen oder Teilzahlungen zu leisten. In diesem Fall dürfen Vermieter laut ARAG Experten allerdings Verzugszinsen von bis zu vier Prozent pro Monat verlangen.

Achtung, Nebenkosten!
Kosten für Energie, Wasser, Telefon oder Internet können sich schnell zu einem unüberwindbaren Berg anhäufen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Anbieter bei ausbleibenden Zahlungen den Hahn zudrehen bzw. die Leitung abklemmen dürfen. Daher gilt vor allem für die Energie: Unbedingt vorrangig bezahlen. Internet- und Telefonverträge können pausiert und möglicherweise mit Prepaid-Lösungen überbrückt werden. Laut ARAG Experten dürfen Mobil- und Festnetzanschlüsse bereits ab Zahlungsrückständen von 100 Euro gesperrt werden. Diese Sperre muss allerdings zwei Wochen vorher angekündigt werden. Gut zu wissen: Die Sperre gilt nur für die Leistung, bei der ein Zahlungsverzug vorliegt. Wenn also der Mobilfunkanschluss nicht bezahlt wurde, darf der Festnetzanschluss beim gleichen Anbieter nicht gesperrt werden.

Kredite
Ob Immobilien- oder Konsumentenkredit: Wer seine Raten nicht mehr bedienen kann und mit mindestens zwei Raten in Rückstand gerät, muss damit rechnen, dass kostenpflichtige Mahnungen im Briefkasten liegen, ein Inkassobüro vorstellig wird oder das Kreditinstitut den Kredit kündigt und eine Zwangsvollstreckung einleitet. Wer keine Rücklagen hat, sollte das Gespräch mit der Bank suchen. Laut den ARAG Experten gibt es dabei diverse Möglichkeiten: Minderung oder Aussetzen der Kreditraten, Verlängerung der Laufzeit oder das Aussetzen einzelner Raten. Allerdings können diese Änderungen zu Mehrkosten führen. In seltenen Fällen kann auch der Abschluss eines neuen Kreditvertrages zur Ablösung des alten Vertrages sinnvoll sein. In der Regel sind solche Umschuldungen laut ARAG Experten aber nicht lohnenswert.

Versicherungen nicht vorschnell kündigen
Vor der übereilten Kündigung von Versicherungen raten die ARAG Experten ab. Vor allem solche, die als Altersvorsorge gedacht sind, sollten um jeden Preis erhalten bleiben. Denn einige Policen können je nach Alter und Gesundheitszustand nicht mehr erneut abgeschlossen werden und zudem kostet die Kündigung der Verträge unter Umständen viel Geld. Der Tipp der ARAG Experten: Viele Versicherungen bieten ihren Kunden an, Verträge für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen, Beiträge später nachzuzahlen oder zu reduzieren. Dabei kann es allerdings zu Leistungs- und Förderungskürzungen kommen. In einigen Fällen kann das Aussetzen von Zahlungen auch zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommen.

Hilfe durch Schuldnerberatung
Wer in finanzielle Schieflage gerät, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten möglichst frühzeitig Hilfe bei amtlich anerkannten Stellen suchen: Denn je eher eine seriöse Beratung stattfindet, desto mehr Wege gibt es, aus den Schulden herauszukommen. Dazu stehen in Deutschland rund 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zur Verfügung, die in Verbänden organisiert sind oder sich unter der Trägerschaft von Kommunen, Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden befinden. Die Beratung ist in der Regel kostenlos.

Studenten vor einem Schuldenberg
Die meisten Studenten, die ihr Studium mit Hilfe eines KfW Studienkredits, BAföG oder z. B. über ein Darlehen eines Studentenwerks stemmen, haben am Ende der Unizeit oft einen beachtlichen Schuldenberg aufgetürmt. Wenn dann kein lukrativer Job winkt, ist das Dilemma groß. Während das BAföG nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, fallen beim Studienkredit noch Zinsen an. Auch hier raten die ARAG Experten: Wer nicht zahlen kann, sollte frühzeitig vor Tilgungsbeginn das Gespräch mit den zuständigen Stellen suchen, um eine gute Regelung zu finden. Ob Stundung, niedrigere Raten, längere Laufzeiten – vieles ist denkbar, wenn man offen spricht.

Schuldnerberatung für Senioren
In Zeiten stark gestiegener Preise für Energie und Lebenshaltung geraten viele Senioren in finanzielle Not, weil Rente und Erspartes für anfallende Rechnungen nicht reichen. Gleichzeitig nehmen ältere Menschen nur selten Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch – sei es aus Schamgefühl, Unkenntnis oder eingeschränkter Mobilität. Damit insbesondere älteren Jahrgängen der Zugang zu Beratungsangeboten erleichtert wird, sollen künftig Schuldnerberater Senioren dort aufsuchen, wo sie sich aufhalten – z. B. in der eigenen Wohnung, dem Altenheim, dem Seniorentreffpunkt oder dem Mittagstisch für Ältere. Dazu wurde ein mehrjähriges, deutschlandweites Projekt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz , der Diakonie Deutschland und weiteren Wohlfahrtsverbänden initiiert.

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