Lebenshilfen der Region Karlsruhe legen Versfassungsbeschwerde ein: „Infektionsschutzgesetz ist Diskriminierung von Menschen mit Behinderung!“

Die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HWK) und die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Bruchsal-Bretten e.V. haben heute eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das am 1. Oktober in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (InfSchG) eingelegt sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.

In der seit 1. Oktober geltenden Fassung des Infektionsschutzgesetzes wird die Eingliederungshilfe Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gleichgestellt. Konkret heißt das, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) tätig sind, durchgängig eine FFP2-Maske tragen müssen – unabhängig von der Abstandssituation und den bereits vor Ort umgesetzten Hygienemaßnahmen. Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, müssen nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz in gemeinschaftlich genutzten Räumen ebenfalls eine FFP2 Maske tragen.

„Diese Regelungen sind unwürdig und diskriminierend, weil sie auf die Behinderung abstellen“, erklärt Markus Liebendörfer, Vorstand der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten. Die Vulnerabilität eines Menschen mit geistiger Behinderung sei jedoch nicht grundsätzlich größer als bei anderen Menschen. Ebenso läge in Werkstätten und Wohnheimen keine erhöhte Infektionsgefahr vor. „Aus unserer Sicht muss in einer WfbM die Corona-Arbeitsstätten-Verordnung gelten, die keine generelle Masken- und Testpflicht erfordert, sondern je nach spezifischer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen vorsieht, so wie es bislang mit Erfolg gehandhabt wurde“, so Liebendörfer.

Zudem orientiere sich das Gesetz nicht an der aktuellen epidemischen Lage, sondern an präventiven Vorgaben. Menschen mit Behinderung , die in besonderen Wohnformen leben und in einer Werkstatt arbeiten bzw. eine Fördergruppe gehen, müssten ab sofort bis zu 16 Stunden am Tag eine FFP2-Maske tragen, um damit die Verbreitung der Cocid-19 Infektion zu verhindern und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu gewährleisten.

„Dies stellt im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen und Arbeitsstätten eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung dar, die im eklatanten Widerspruch zum gesetzlich verbrieften Recht auf gleichberechtigte Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung steht“, betont HWK-Hauptgeschäftsführer Michael Auen. Vor diesem Hintergrund könne man als Organisation der Eingliederungshilfe, die sich am Bundesteilhabegesetz zu orientieren habe, die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht guten Gewissens umsetzen und habe neben der Verfassungsbeschwerde einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e. V.
Am Storrenacker 9-11
76139 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 831612-0
Telefax: +49 (721) 6208-175
http://www.lebenshilfe-karlsruhe.de

Ansprechpartner:
Michael Auen
Hauptgeschäftsführer der Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HWK)
Telefon: +49 (721) 6208-110
Markus Liebendörfer
Vorstand der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Bruchsal-Bretten e.V.
Telefon: +49 (7251) 715-169
Andrea Sauermost
Unternehmenskommunikation und Bürgerschaftliches Engagement
Telefon: +49 (721) 6208-165
E-Mail: sauermost@lebenshilfe-karlsruhe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel