UKGM: Geschäftsführung sieht weiterhin keine Grundlage für die ver.di-Forderungen zur Beschäftigungssicherung

„In der jetzigen Situation, mitten in den Verhandlungen mit dem Land Hessen und immer noch ohne konkrete Ergebnisse, sehen wir weiterhin keine Grundlage für die Forderungen der Gewerkschaft ver.di nach einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung. Daher fordern wir unsere Beschäftigten auf, sich nicht an den Arbeitsniederlegungen am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche zu beteiligen“, sagt heute der Vorsitzender der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Dr. Gunther K. Weiß.

Zum Hintergrund: Die RHÖN-KLINIKUM AG verhandelt derzeit mit dem Land Hessen einen neuen Zukunftsvertrag für das UKGM, in dem es auch um eine zukünftige auskömmliche Investitionsförderung für das Klinikum geht. Grundlage dafür ist eine Absichtserklärung vom 14. Januar 2022 (Letter of Intent (LoI). Wie bereits umfangreich berichtet, erhält das UKGM – anders als alle anderen Universitätskliniken in Deutschland – nicht die ihm zustehenden staatlichen Fördermittel. Das verstößt aus Sicht des UKGM gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist, gestützt durch ein Rechtsgutachten, der festen Überzeugung, dass das Land Hessen diesen Anspruch des UKGM zukünftig wieder in angemessener Weise erfüllen muss. Aus Sicht der RHÖN-KLINIKUM AG ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, sich mit dem Land darauf zu verständigen, dass auch für das UKGM dieser Rechtsanspruch besteht. Sollten es darüber nicht zu einer Verständigung kommen, müsste diese Frage einer rechtlichen Klärung zugeführt werden, damit auch das UKGM wieder den Zustand einer normalen „dualen Krankenhausfinanzierung“ (Betriebsmittel von den Krankenkassen und Investitionsmittel vom Land Hessen) erreicht. Momentan liegt aber noch kein Verhandlungsergebnis mit dem Land Hessen vor, dennoch strebt ver.di einen Tarifvertrag Beschäftigungssicherung an. Ein solcher Tarifvertrag war 2017 unterzeichnet worden, nachdem damals die Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen worden war. In der jetzigen Situation, mitten in den Verhandlungen und ohne konkrete Ergebnisse, sieht die Geschäftsführung keine Grundlage für die Forderungen der Gewerkschaft ver.di.

Dr. Weiß: „Die Zusagen der RHÖN-KLINIKUM AG bleiben dennoch klar: Im Rahmen einer neuen Vereinbarung können alle Gewinne des UKGM am UKGM bleiben und wieder investiert werden. Das UKGM würden sich dann faktisch wie ein gemeinnütziger Betrieb verhalten, auch betriebsbedingte Kündigungen und die Ausgliederung von Abteilungen blieben dann ausgeschlossen. Es bleibt unser gemeinsames Ziel, dauerhaft sichere und attraktive Arbeitsplätze am UKGM anzubieten und zu schaffen, ein Streik am UKGM nützt dabei aber niemandem, nicht unseren Patienten und auch nicht unseren Beschäftigten.“

Die Geschäftsführung und ver.di befinden sich derzeit in Gesprächen über eine Notdienstvereinbarung, in der eine Mindestpersonalbesetzung für die bestreikten Bereiche geregelt werden soll, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten und den Schutz ihrer Gesundheit zu jeder Zeit zu gewährleisten.

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