Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen – Handlungsempfehlungen veröffentlicht

In einem gemeinsamen Papier haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) heute Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Thema „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt.

Die Handlungsempfehlungen richten sich gezielt an unterschiedliche Akteur*innen in Politik und Praxis, die ihrer Verantwortung beim Thema Gewaltschutz gerecht werden müssen: von der Bundesregierung und den Landesregierungen über die Sozialhilfeträger, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen finanzieren, bis hin zu den Einrichtungsträgern der Behindertenhilfe und ihren Fachkräften. Aber auch die Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden sind in der Pflicht.
In Deutschland leben derzeit rund 200.000 erwachsene Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen. Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt.

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Jegliche Form von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist grund- und menschenrechtlich verboten und nicht zu tolerieren. In Wohneinrichtungen und Werkstätten erleben Menschen mit Behinderungen jedoch häufig Gewalt, darunter körperliche oder sexualisierte Gewalt, psychischen Druck und teilweise auch unrechtmäßige freiheitsentziehende Maßnahmen. Wir kennen zahlreiche Fälle, wissen aber auch, dass das Dunkelfeld sehr hoch ist. Deswegen müssen Politik und Akteur*innen der Behindertenhilfe hier dringend handeln. Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt zudem vor, dass Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen gewaltfördernde Strukturen bestehen, schrittweise abgebaut werden müssen. Solange diese jedoch noch andauern, müssen die Menschen wirksam vor Gewalt geschützt sein.“

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: „Gewalt zu erleben ist eine schreckliche Erfahrung, die einen Schatten über das gesamte Leben werfen kann. Unseren Staat trifft die Verpflichtung, seine Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Menschen mit Behinderungen, wirksam vor Gewalt zu schützen, Deswegen ist es gut, dass der Gesetzgeber im letzten Jahr mit der Schaffung von § 37a SGB IX einen ersten wichtigen Schritt gemacht hat, um Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen besser zu schützen. Aber es gibt immer noch große Lücken und Probleme bei diesem Thema. Deshalb fordere ich den Bund auf, bestehende Gesetze nachzubessern. Aber auch die Länder, die Leistungsträger und die Leistungserbringer sind in der Pflicht, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Der aktuelle Koalitionsvertrag, in dem verbindliche Maßnahmen zum Gewaltschutz vereinbart wurden, stimmt mich zuversichtlich. Aber die dort getroffenen Vereinbarungen müssen nun schnell und wirksam umgesetzt werden. Unsere Handlungsempfehlungen dienen als konkrete Unterstützung hierfür und können als Teil einer übergreifenden Gewaltschutzstrategie gesehen werden.“

Das Papier wird den einzelnen Akteur*innen nun zugeleitet. Der Bundesbehindertenbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte werden die Umsetzung der Empfehlungen aufmerksam beobachten und begleiten.

Die Handlungsempfehlungen finden Sie hier:

Versionen in Alltagssprache und in Leichter Sprache:
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – Publikationen und Erklärungen (behindertenbeauftragter.de)

Version/Zusammenfassung in Deutscher Gebärdensprache:
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – Gewaltschutz (behindertenbeauftragter.de)

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