Handelsverband kritisiert Vorgehen der Landesregierung bei Alarmstufen-Praxis – Einkaufstourismus befürchtet

Nach dem Festhalten der Landesregierung an der Corona-Alarmstufe II trotz Unterschreiten des dafür geltenden Schwellenwertes äußert sich der Handelsverband irritiert und enttäuscht:

„Wenn das festgelegte System nun mit einem Mal anders interpretiert wird bzw. zuvor parlamentarisch beschlossene Werte nicht mehr gelten, bedeutet dies, dass die Maßnahmen für unsere Wirtschafts- und Handelsunternehmen nicht mehr planbar und verständlich sind“, so HBW-Verbandspräsident Hermann Hutter am Dienstag. Genau dafür habe man doch die Warn- und Alarmstufen mit objektiven, gut begründeten Kriterien eingeführt, dass sie bei Erreichen bestimmter Werte auch realisiert werden, so ihre Kritik und: „Das Vertrauen in die Corona-Politik des Landes schwindet immer mehr“.

Gerade mit Blick vor allem auf den Nachbarn Bayern und auch nach Niedersachsen oder RheinlandPfalz zeige sich, dass eine differenzierte und nachvollziehbare Vorgehensweise fruchtet und von Geschäften und Kunden verantwortungsvoll mitgetragen werde. Das Festhalten an 2G in BadenWürttemberg im Einzelhandel und das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske für Kunden könne nun zu einem verstärkten Einkaufstourismus nach Bayern oder Rheinland-Pfalz führen, befürchtet der Verband. Schon seit Tagen ist dies unter anderem im Bereich Ulm/Neu-Ulm zu beobachten.

Eine verlässliche Politik sowie einen adäquaten, finanziellen Ausgleich der wirtschaftlichen Schäden und für die zusätzlichen Ausgaben für Kontrollen und Hygieneaufwände fordert der Handelsverband für seine betroffenen Unternehmen seit Beginn. Dennoch bleibt es nur bei anteiligen Kostenerstattungen, die erst bei einem gestaffelten Umsatzminus ab 30 % einen anteiligen, gestaffelten Kostenersatz in Höhe von 40 % vorsehen. Auch bei einem Umsatzrückgang von 10 bis 25 % entstehen den Firmen schon existenzgefährdende, horrende Verluste. Nach 22 Monaten Pandemie und über fünf Monaten Geschäftsschließungen sowie hohen Einschränkungen sind die von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen psychisch und finanziell erschöpft und am Ende: Den Mittelständlern und ihren Mitarbeiter/innen gehen die Kräfte aus.

HBW Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann betont, dass die schnelle Überwindung der Pandemie oberstes Ziel der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter/innen ist. Politik muss aber – und gerade – in schwierigen Zeiten verlässlich und berechenbar bleiben.

Durch eine innerhalb von 24 Stunden neue in Kraft tretende Verordnung, die die Verunsicherung der Bevölkerung/ Kunden weiter verstärkt und die jetzt schon um 40% geringere Frequenz in den Städten und Geschäften weiter stark abnehmen wird.

Hintergrund: Obwohl die Werte, die für den Eintritt der Alarmstufe II gelten, bereits seit vier Tagen unterschritten sind und morgen das Land in die Alarmstufe I gehen würde, hat die Landesregierung beschlossen, die Regeln der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 einzufrieren. Damit gelten die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz fort.

 

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